Arge

Hallo die arge hat nach einem umzug die miete falsch überwiesen und zwar an den alten vermieter der weigert sich die miete zurück oder zu mir zu überweisen die arge sagt das ich eine abtretungserklärung abgegeben habe und sobald das geld die arge verlässt ist es privat sache aber ich konnte das geld ja nicht stoppen weil das ja direkt auf das konto des vermieter jetzt die frage wie bekomme ich das geld und wer ist schuld

4 Antworten zur Frage

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Arge hat die miete falsch überwiesen und zwar an den alten vermieter er überweist die miete nicht zurück arge sagt ist privat sache stimmt das?

Ja darum müssen Sie sich kümmern.
Suchen Sie einen Anwalt auf den sie auch kostenlos als Empfänger von Sozialleistungen bekommen.
Und klären sie den Sachverhalt.
Die ARGE ist nicht für Zivilprozessrechtliche Angelegenheiten zuständig
gem. §794a ZPO
Sorry für die Verwirrung meinte § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Hier:
http://www.hausgrund-westfalen.de/mietvertraege/aweisungs_und_abtretungserklaerung_a5.pdf
steht:
1. Soweit der Mieter jetzt oder zukünftig von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bezieht, tritt der Mieter die Miete mit Bezug auf das Mietverhältnis in Höhe der jeweils aktuellen Nettomiete zzgl. Nebenkostenanteile an den Vermieter ab.
Wenn das in Deiner Abtretungserklärung auch so steht, sollte gelten:
Die Abtretungserklärung erlischt, wenn der Mietvertrag erlischt.
Dann ist der Vermieter nicht mehr der Vermieter und die Arge sollte nicht an ihn zahlen, wenn sie RECHTZEITIG über den Umzug in Kenntnis gesetzt wurde.
Und wenn Du beim neuen Vermieter keine Abtretungserklärung unterschrieben hast, sollte die Arge Dir die Miete zahlen.
Fachliche Hilfe von einem Anwalt ist aber dringend angeraten.
Wann hast Du der ARGE denn mitgeteilt, das die Abtretungserklärung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 des SGB 2 nicht mehr gilt und somit Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden sollen?
bleibt noch die Frage, warum der alte Vermieter die Miete nicht einfach zurücküberweist.
klingt so nach ungerechtfertigter Bereicherung oder nach Mietschulden?

ARGE Jobcenter Umzug in ein anderes Bundesland

Natürlich kann dir das Jobcenter nicht den Umzug verbieten, nur etwaige Leistungen dafür kann es ablehnen.
Du darfst wohnen wo du willst, nur musst du dich rechtzeitig beim neuen, für dich zuständigen Jobcenter anmelden und deine Leistungen beantragen.
Immer, wenn Du von irgend jemandem abhängig bist, sei es ein Partner oder eben eine soziale Einrichtung, kannst Du nicht mehr tun und lassen, was Du willst, sondern musst deren Ansichten in Deine Entscheidungen einbeziehen.
und wo steht dass ich fragen muss, wenn ich den Wohnort wechsele. Er muss sich abmelden und wieder neu anmelden.
Du kannst wohnen wo du willst. Umzugskosten werden nicht so leicht übernommen,- aber die brauchst du ja nicht.
Also wären die in Berlinfroh dich los zu sein.
In sachsen allerdings sind die sicher nicht so begeistert, wenn du dich da meldest.
Allein wegen der verlorenen Tage der Ummeldung, kannst du einen Teil der Unterstützung verlieren. Auch bis dann eine neuer Bescheid angefertigt wird, mußt du Geduld haben.
das heisst, das du mit Unterstützungsverlust und verspäteten Zahlungen rechnen mußt.
Ob es zusätzlich noch möglich ist, das dir das neue Jobcenter eine begrenzte Sperre auferlegt,mußt du mal speziell in Sozialberatungsbüros nachfragen. Vielleicht kannst du das verhindern, indem du dich offiziell im Jobcenter Berlin abmeldest? Mach ddenen klar, das du keine Wohnung mehr hast, und deshalb umziehen mußt. Am besten Kündigung vorlegen.
Die bürokratischen Hindernisse sind leider nicht Bundeseinheitlich , so das man sich vor Ort genau erkundigen muß.
Wenn alle Stricke reißen, übergangsmäßig Sozialhilfe beantragen. Auch wenn die verlangen, das du sie zurückzahlen mußt. Das geht ja nur, wenn du rückwirkend dein HatzIV bekommst, mit dem das dann verrechnet wird.
Was ich mich nur frage, ist, wieso fällt dir das erst ein, wenn du schon auf der Straße sitzt?

ARGE: Kann man nachträglich eine Position auf der Letzten Bewerbungsbemühung-Dokumentation zurückziehen?

Habe gerade bei der Sachbearbeiterin angerufen. Sie nahms telefonisch zur Kenntnis uns will die Absage, die nicht vom November sondern vom Juli war nicht sehen. Auf meine Frage hin ob ich deswegen nun mit Konsequenzen rechnen müsste meinte sie recht unfreundlich "Wir müssen jetzt hier nicht über Kleinigkeiten rumdiskutieren. Ich habe es telefonisch zur Kenntnis genommen und Ende."
Sollte ich es dabei nun belassen?
Warum machst du so ein Drama daraus? Ich meine Fehler können passieren.
Bei der ARGE und Co. muss man schon aufpassen. Was ich in der Sozialstation immer erlebe ist der Hammer.
Aber rufe an bzw. besser ist es wenn du schreibst und dokumentierst.
Fehler können immer passieren.
Ich verstehe das Drama nicht. Fehler ist eben Fehler.
Am besten du schreibst einen Brief per Einschreiben denn dann hast du den Nachweis. Anrufen kann ja jeder behaupten und normalen Brief kann ja die ARGE auch verschwinden lassen.
Kläre das doch ganz einfach ab.
Ja ich meine was machst du denn für ein Drama!
Es reicht ja wohl wenn du Bescheid gibst und Sie es zur Kenntnis nimmt oder nicht?
Warum willst du dann noch die Bestätigung haben ob es zu Problemen kommt oder nicht?
Was wollen Sie denn machen? Ein Fehler ist eben ein Fehler und nicht der Rede Wert
Natürlich kannst du das. Ruf einfach deinen SB an und teil ihm mit, dass dir ein kleiner Fehler unterlaufen ist.
Wir sind ja alle nur Menschen
Sie bezeichnet es ja selbst als "Kleinigkeit" und hat es zur Kenntnis genommen, also belass es am besten einfach dabei.
ARGE Antrag Reisekosten Wie wird das berechnet?
kopie auf jedenfall beilegen und ich weiß man bekommt pro km 0,30 euro. wann du den antrag abgeben musst weiß ich nicht. logisch fände ich es danach mit bestätigung von der firma, dass du dort warst
Der Antrag ist unbedingt vorher abzugeben - die Unterlagen natürlich erst danach.
Es ist ein Antrag auf "Gewährung", nicht auf "Erstattung".
aha okay.
wie ich sehe heißt es im ersten Punkt:
"1. Ich beantrage einen Zuschuss/die Erstattung der Kosten für Fahrt zum Vorstellungsgespräch bei XXXX in XXX in Höhe von?".
Also wäre auch eine Erstattung möglich?
Hach. wie ich diesen Papierkrams hasse.
ARGE Stellungnahme zur Eigenkündigung
schreib die wahrheit und beruf dich auf deine ärzte
Eine Kündigung und die Folgen hieraus sollte man im Vorfeld abklären und nicht erst Gehirn einschalten, wenn alles schon erledigt ist.
für die konstruktive Antwort.
Im Prinzip richtig, nur gab die aktuelle Situation keine andere Handlungsmöglichkeit her.
Ich selbst habe aufgrund schlimmstem Mobbing meine Arbeitsstelle selbst gekündigt und würde es heute nicht mehr machen. Ich würde mich so lange krank schreiben lassen, bis mir von der Firma aus gekündigt worden wäre. Da hätte ich dann noch eine satte Abfindung verlangt. Es kann ja nicht sein, dass von ein Geschäftsführer ohne Strafe davon kommt. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer.


rechtsfragen
Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

Hi, wie ist dass denn wenn ich mit 20 Jahren mit Alkohol am steuer erwischt werde. 2 Jahre Probezeit sind schon


miete
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


arge
Darf die Arge das?

- seinen Verpflichtungen nach zu kommen. Z.B Bewerbungen schreiben etc.pp Das ist mir voll und ganz klar aber dies macht man -- überhaupt? Deine Mutter hat die Bedarfsgemeinschaft beantragt. Daher ist es ihre Pflicht dafür zu sorgen, das alle -- aber dies macht man ja nicht den ganzen Tag -ODER ein Hartz 4er hat auch Verpflichtungen gegenüber dem Amt Und ob -- vorbeigehen und es sich erklären lassen. Falls Deine Mutter arbeitet, bekommt sie jetzt vielleicht nichts mehr, weil das Gehalt -- Bescheid noch einmal wirklich gründl und dann im Zweifel zur ARGE gehen und nachfragen.