Ambulant stationär wo finde grundsatz gesetzlich verankert

Dass es wohl im SGB sein wird, das ist schon klar - aber welcher Paragraph in welchem SGB ist es denn jetzt?

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Ambulant vor stationär!" Wo finde ich diesen Grundsatz gesetzlich verankert?

Für Pflegebedürftigkeit:
SGB 11 - Einzelnorm
Für Krankenhausbehandlung:
SGB 5 - Einzelnorm
Allgemein für Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe:
SGB 12 - Einzelnorm
Ambulant vor stationär gilt indessen nicht uneingeschränkt, sondern kann im Einzelfall auch nach Wirtschaftlichkeitsaspekten anders herum entschieden werden:
"Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.".
Ich weiß nichtmal, ob es dazu überhaupt eine Grundlage gibt, oder ob das nicht eher Empfehlungen der entsprechenden Stellen sind.
Generell wird die Auffassung vertreten, dass ambulante Behandlungen wirtschaftlicher sind, als stationäre Behandlungen.
Und da jeder Arzt verpflichtet ist, nur wirtschaftlich und auf das Nötigste beschränkt zu arbeiten ergibt sich alleine schon daraus, dass teure Behandlungen nach Möglichkeit vermieden werden sollten.
Sorry, Deine Antwort kann nicht richtig sein.
Sonst würde es zum einen "kostengünstig vor teuer" und nicht "ambulant vor stationär" heissen und zum anderen wäre damit jegliche Rechtfertigung für Versorgungen zu Hause, die mehr als einen Heimplatz kosten, hinfällig.
Dann würde es keine ambultanten Intensivpflegedienste geben. Diese gibt es aber.
Die Formulierung "kostengüntig / billig" wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig.
In allen Arbeitsanweisungen und Verordnungsrichtlinien für Ärzte findest du Hinweise / Verordnungen die dich darauf drillen nur wirtschaftliche Verordnungen auszustellen.
In der Medizin bekommst du nicht das, was gut für dich ist, sondern das, was wirtschaftlich und NOTWENDIG ist. Mehr nicht.
Im Übrigens sieht das Formular für die VO von häuslicher Pflege vor, dass man ankreuzt, dass eine Klinikbehandlung durch die Pflege verhindert wird, nur deshalb genehmigen die Kassen die Pflege über die gesetzliche Normaldauer von 14 Tagen hinaus.
Ich habe halt nicht nach den Verordnungsrichtlinien gefragt, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen. Schau mal die zweite Antwort an, da sind sie.
Außerdem wird Krankenpflege ebenso zur "Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung" bewilligt, schau hier:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/content/gesundheitspartner/niedersachsen/pflege/ambulantepflege/hkp_verordnung_erl_uterung.pdf Punkt 6.
Dass die Freiheit der Behandlung der Ärzte dank der vielen Verordnungen und Vorschriften nur noch ein Witz ist, weiss ich selbst - es hat einen Grund, warum ich nicht praktiziere. Du hast mit allem, was Du geschrieben hast Recht - aber es gibt im Gesetz verankert den Vorrang der ambulanten Versorgung vor der stationären.