Tierarzt rechnung praxis fehler gemacht bzehalen nicht
5 Antworten zur Frage
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Tierarzt Rechnung, die Praxis hat einen Fehler gemacht? Bzehalen oder nicht?
Das die Praxis einen Fehler gemacht hat beim erstellen der Rechnung, trägt nicht dazu bei das du diesen nun korrigierten Feherl nicht bezahlen musst.
Natürlich mußt du für geleistete Dienste bezahlen und wenn deine Ratte Medis bekommen hat, dann mußt du die auch zahlen, egal ob die erste Rechnung falsch oder richtig war
Selbstverständlich musst Du es bezahlen!
Wenn diese Medikament tatsächlich verwendet wurde, kann die Praxis auch die Kosten dafür verlangen. Und zwar so lange, bis der Anspruch verjährt ist, was gewöhnlich nach drei Jahren der Fall ist.
Im Zweifel schicken die dir noch eine Folge-Rechnung und deklarieren die erste Rechnung nur als Teil-Rechnung. Um die Bezahlung kommst du auf keinen Fall drum rum.
wieso lässt du dir keinen beleg oder ne rechnung geben?
darf man nach dem Betrag fragen?
ist schon etwas übel von dem tierarzt, das ist immerhin ne schlimme sache.
du musst sicherstellen, ob sie es wirklich vergessen haben oder dich nur übers ohr hauen wollen. Bei variante eins bezahle
Fehler bei der Rechnungserteilung kommen vor - Werden diese bemerkt und ist die nachberechnete Dienstleistung oder der Verkauf auch tatsächlich erfolgt, besteht der Anspruch nach Korrektur der Rechnung zu Recht