Habe rechnung werkstatt bezahlen eigentliche fehler nicht behoben man zurückverlangen

die Rechnung hast Du doch schon bekommen, meinst du vielleicht das "GELD"?

9 Antworten zur Frage

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Habe eine Rechnung in der Werkstatt bezahlen müssen,der eigentliche Fehler wurde aber nicht behoben.Kann man diese Rechnung wieder zurückverlangen?

das kommt darauf an, was in dem reparaturauftrag steht. Wenn da drin steht, dieses oder jenes teil austauschen, und die haben das gemacht, sieht es schlecht aus für dich. Dann höchstens auf kulanzebene neu mit denen verhandeln. Wenn da der fehler beschrieben ist, der wegrepariert werden sollte, und der immer noch da ist, kann es gelingen, das geld zurück zu bekommen. Auf jeden fall bekommst du dann eine zweite reparatur umsonst. Kann allerdings sein, daß du dich dafür mit der werkstatt streiten mußt.
Es gab nur einen telefonischen Auftrag.Man sagte mir am Telefon welches Teil vom Auslesegerät als defekt gemeldet wurde.Das dieses Teil aber nichts mit meinem Fehler zu tun hat,sagte man mir nicht.Da ich kein Fachmann bin,konnte ich das ja auch nicht wissen.Also vertraut man natürlich auf diese Aussage.
frag mal nach, ob die eine gesprächsnotiz angelegt haben und was da drin steht. ielleicht hilft dir das weiter. Sonst sieht es schlecht aus, fürchte ich, bin aber kein fachmann.
Das Problem wird sein zu beweisen das das getauschte Teil nicht defekt war. Denn es wurde nur gesagt ein Defekt wurde erkannt.
Es ist ja eigentlich nur ein zusätzlicher, nicht ursächlicher Fehler aufgetreten. Hätte die Werkstatt nicht angerufen und du wärst mit diesem defektem Teil vom Hof gefahren hättest du dich mit Sicherheit beschwert warum die "tr." diesen Fehler nicht gleich behoben haben.
Ich hätte diesen behobenen Fehler aber nie bemerkt, weil mein Auto ja ganz normal fuhr.
Mag schon sein, nur die Werkstatt hat einen Fehler festgestellt und nach Rückfrage diesen behoben. Auch wenn das Auto nicht wegen diesem Fehler in der Werkstatt war. Ist etwas unglücklich gelaufen, aber zahlen wirst du wohl müssen. Sprech doch einfach den Geschäftsführer auf den Vorfall an, vielleicht erreichst du dann eine "Kulanzentscheidung".
Ja habe mit dem Werkstattmeister schon gesprochen.Er sagte, wir kommen uns, mit der jetzt noch offenen Rechnung,schon entgegen.Aber wie gesagt, ich habe ja dann zwei Rechnungen bezahlt, obwohl nur ein Fehler von mir beanstandet wurde.Das ärgert mich im Moment etwas.
Wie gesagt, unglücklich gelaufen. Vielleicht hätte der Meister den neuen Schaden ausführlicher oder besser erklären sollen und darauf hinweisen das der neue Fehler nichts mit dem ersten Problem zu tun hat. Ändert aber nichts daran das eine Reparatur eines defekten Teiles stattgefunden hat, und ide musst du leider bezahlen. Ich kann deinen Ärger durchaus verstehen.
Als Du dein Auto zur Reparatur gegeben hast, hast Du ja sicherlich die Fehler angegeben, das wird bei Annahme alles schriftlich festgehalten, und wenn es auf der Rechnung erscheint, kannst Du auf kostenlose Nachbesserung des Fehlers bestehen.
Ja klar meinte ich das Geld. Ist etwas kompliziert.Aber als mein Wagen das erste mal in der Werkstatt war, tauschten sie mir ein Teil aus,das aber nicht der ausschlaggebene Punkt war.Diese Rechnung habe ich bezahlt.Der Fehler blieb und ich stand dann nach einem Tag wieder in der Werkstatt.Sie probierten wieder alles,haben dann auch wieder etaws repariert und sagten ich solle es erstmal austesten.Das war der FAll, aber nach zwei Tagen das gleiche Problem.Wieder wurde gerätselt.
Jetzt habe ich das Auto wieder zum testen.Falls der Fehler diesmal behoben wurde müßte ich diesen nochmals bezahlen.Kann ich von meiner ersten bezahlten Rechnung was wieder verlangen?