Tarifrecht länder was bedeutet ausschlussfrist nach 37 abs 1 tv l

Habe eine neue Arbeit begonnen und im Arbeitsvertrag einen Passus unterschrieben, in dem steht, dass ich vertragliche Ansprüche nach § 37 Absatz 1 TV-L innerhalb von 6 Monaten geltend machen muss. Sonst verfallen die Ansprüche. Was bedeutet das? Was muss ich prüfen? Und wenn es was zu bemängeln gibt, wie melde ich das an? für

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Tarifrecht Länder: Was bedeutet die Ausschlussfrist nach §37 Abs. 1 TV-L?

http://www.tarifunion.dbb.de/lexikon/lexikon_g.htm
Geltendmachung von Ansprüchen
Nach § 70 BAT/-O verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie tritt auch dann ein, wenn die Vertragsparteien die Vorschrift des § 70 BAT/-O nicht kannten. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs gewusst hat. Die Frist gilt für die gesamten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht nur für diejenigen aus dem BAT/-O. Sie findet nur dann keine Anwendung, wenn tarifvertraglich eine andere Regelung getroffen wurde. Dies ist für eine Reihe von Leistungen der Fall. Beschäftigungs- und Dienstzeiten hat der Angestellte bspw. innerhalb einer Frist von drei Monaten nachzuweisen. Für die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub gelten unterschiedliche Verfallszeitpunkte. Darüber hinaus gelten Sondervorschriften für Beihilfen, Reise-, Trennungs- und Umzugskosten.
Ich hoffe, damit konnte ich dir helfen.
diksl hat das Ganze gut dargestellt.
Dazu sagen sollte man vielleicht noch, dass § 37 TV-L im Wesentlichen gleich ist mit der früheren Vorschrift des § 70 BAT. Insofern ist die Kommentierung bei diksl aktuell.
Geltendmachung muss wie oben dargestellt schriftlich erfolgen ggü. dem Arbeitgeber.
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