Tageszeitung erhöht abonnenten preis pro monat kündigungsrecht vertraglich mindestbezug 12 monaten vereinbart

habe ein Jahresabo der Süddeutschen, diese hat die monatlichen Abo-Kosten um 11% erhöht. Ich nutzte vor ein paar Monaten ein Angebot, bei dem man sich vertraglich auf einen Bezug der Zeitung von mindestens 12 Monaten festlegt. Habe ich nun wegen der deutlichen Preiserhöhung eine Art "Sonderkündigungsrecht"?

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Tageszeitung erhöht Abonnenten-Preis pro Monat. Kündigungsrecht, obwohl vertraglich ein Mindestbezug von 12 Monaten vereinbart wurde?

Das kommt darauf an.
die Süddeutsche schreibt ausdrücklich in ihrem Angebot für das 12 Monats-Abo den Monatspreis von "zzt" XX. bedeutet für den Preis von zur ZEIT XX Eur. Hier wird sich ein argumentatives hintertürchen offen gelassen.
in der Praxis läuft es aber so, dass Du Dich einfach schriftlich beschweren musst und schon erhälst Du diese 12 Monate zum alten Preis.
Was auch noch interessant wäre: Geht es Dir um die Preiserhöhung selbst, die Du nicht tragen kannst oder willst Du die Zeitung dann komplett nicht mehr haben?
Die werden Dich versuchen auf das Pferd zu heben, dass Du noch weiter verlängerst, mit jahreszahlung und Bankabbuchung noch mal Skonto bekommst und dann noch mal 1- 3 Monate geschenkt bekämest und somit ja dann doch günstiger wärest.
ganz endscheident kommt es darauf an, ob Bestandteil der AGBs eine
Preisanpassungsklausel ist und ob die AGBs vor oder bei Abschluß des
Abo-Vertrages zur Kenntnis gegeben wurden :
Danach steht Ihnen das Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Ihnen eine Fortsetzung unzumutbar macht. Das ist bei einer Preiserhöhung, wenn eine Anpassungsklausel nicht vereinbart worden ist, regelmäßig der Fall.
In den meisten Fällen wird diese Klausel in den AGB enthalten sein. Unabhängig von der Frage, ob diese Klausel rechtlich zulässig wäre , müssten die AGB Vertragsbestandteil geworden sein, und zwar BEI oder VOR Vertragsschluß. Da Sie diese nie gesehen haben und Ihnen offenbar auch nicht die Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde, kann der Verlag mit des AGBs nicht argumentieren.
Teilen Sie dieses den Verlag nochmals mit und erklären Sie ausdrücklich die Verweigerung der Annahme weiterer Zeitschriften. Dieses muss schriftlich erfolgen, wobei Sie ein Einschreiben mit Rückschein verwenden sollten -
Zeitschriftenabonnement - Kündigungsrecht - frag-einen-anwalt.de
aus dem Punkt 4.2.4 geht klar und deutlich hervor :
Alter Preis nur durchgehend , wenn alles vorausbezahlt.
.
Sonst : keine extra Benachrichtigung
und der neue Preis muß bis zum Ende des Vertragszeitraumes gezahlt werden.
.
.
da das Sonderkündigungsrecht hier Privatsache ist und nicht wie bei Wohnung oder Strom vom Gesetzgeber vorgeschrieben , ist zwar die sofortige Kündigung möglich, aber die Restlaufzeit muß noch gezahlt werden.
Wurde für die 12 Monate nicht auch ein Preis für das Abo festgelegt?
So weit ich weiß, fing der Bezug einfach zu den damals aktuellen 25,90€/Monat an und hat sich dann erhöht. Es wurde also kein Einmalbetrag abgebucht, sondern immer monatlich und nun zu den neuen Konditionen. Das ist, denke ich, auch rechtmäßig so. Aber man müsste dann ein Sonderkündigungsrecht haben oder?
4.2.4 Tritt während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Abonnementpreises ein, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung gültige Abonnementpreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Abonnementpreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Süddeutschen Zeitung und/oder unter www.sueddeutsche.de und/oder in der digitalen Ausgabe angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.
4.4.1 Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Abbestellung ist schriftlich an die o. g. Adresse des Verlags zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
4.4.2 Das Abonnement läuft – auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit – weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
--> AGBs
Daraus werde ich aber nicht schlau. Da steht einfach dass der Mindestbezugszeitraum eingehalten werden muss, egal was kommt.
Du musst deine Post durchsehen. Normalerweise werden Abonennten in einem solchen Fall angeschrieben, und in dem Schrieb ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Siehe auch: Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung ist auch eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich, erfordert jedoch die Angabe eines Grundes wie z.B. Ausfälle in der Lieferung oder eine Preiserhöhung.
Süddeutsche Zeitung Vertrag kündigen


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