Hausmeister tätigkeit nicht macht sonderkündigung kündigen

Wir möchten dem Hausmeister kündigen, da er seine Aufgaben bei uns in der Gemeinschaft nicht ausübt.Es würde auch schon eine Kündigung ausgesprochen, es ist möglich ihm durch eine Sonderkündigung vorzeitig zu kündigen?

4 Antworten zur Frage

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Wenn der Hausmeister seine Tätigkeit nicht macht, können wir ihm mit einer Sonderkündigung kündigen?

Bevor Ihr ihm vorzeitig und unter Ausschluss der üblichen Kündigungsfristen kündigen könnte müßt Ihr ihn Abmahnen. Nach der 3ten Abmahnung könnt ihr fristlos kündigen.
Eine Abmahnung darf nur per Monat ausgesprochen werden.
Die Abmahnung muß schriftlich per Einschreibe erfolgen oder sie ihm geben und den Erhalt quittieren lassen
Wir haben öfters mündlich und schriftlich dem Verwalter dies mitgeteilt, doch es hat sich nichts geändert.Können wir uns jetzt auf §323 BGB und §636 BGB berufen?
636 BGB -> völlig daneben, weil kein Werkvertrag vorliegt Ähnlich sieht´s auch mit §323 BGB aus - leider auch daneben
Ergänz mal Deine Frageausführung bitte entsprechend:
-Angestellter? Minijobber? Von wem?
-Dienstleister?
-Welche Tätigkeiten soll er wann erfüllen - welche erfüllt er wann nicht?
-Für welchen Zeitraum wurde - wenn ein Dienstvertrag oder Arbeitsverhältnis vorliegt - der Vertrag geschlossen?
-Seit wann läuft der Vertrag? Seit wann gibt es die oben genannten Probleme?
etc.
Kleiner Tipp - §§ 611-630 BGB
Bitte auch nicht vergessen anzugeben, ob er einen Grund genannt hat, warum er die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß erledigt -> fraglich ist auch, hat er diese nur mangelhaft oder garnicht erledigt.
Ist es ein Mitarbeiter der WEG oder eine Firma?
Wichtig:
In beiden Fällen in die Verträge schauen, dort wurden die gegenseitigen Pflichten geordnet. Genau auflisten, was der Hausmeister vertragswidrig nicht leistet. Er wurde schon gekündigt, so die Frage. Warum eine weitere Kündigung?
Vorsorglich in die Gemeinschaftordnung schauen und auch den Verwaltervertrag heranziehen. Ist der Verwalter für die Einstellung und Entlassung von Lieferanten und Dienstleitern allein zuständig?
Keine Fehler machen, sonst könnte der Hausmeister sein Honorar bis zum Ende der Vertragslaufzeit einfordern und die WEG hat zwei zu bezahlen.
Viel Erfolg!
Vorsicht: Beschlußfassung durch die Mitglieder der WEG muß vorliegen.