Steht unterhaltsrückstand

Wem steht der Unterhaltsrückstand aus Zeiten der Minderjährigkeit zu, der Mutter oder dem jetzt volljährigen Kind? Es besteht ein Titel. Während der Minderjährigkeit bestand eine Beistandschaft beim Jugendamt, nach Beendigung eben dieser durch Volljährigkeit wurde ein Brief versand, in dem die austehende Summe mitgeteilt wurde. Wem steht diese Summe nun zu dem Elternteil bei dem das Kind gelebt hat oder dem Kind selbst?

12 Antworten zur Frage

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Wem steht der Unterhaltsrückstand zu?

dem jetzt volljährigen kind
bis zur volljährigkeit hat die mutter die zahlungen nur anstelle des unterhaltsberechtigten entgegengenommen.
der unterhaltsanspruch ist immer ein anspruch des kindes selbst und wird von der mutter nur ersatzweise in empfang genommen, solange das kind nicht geschäftsfähig ist.
der titel alleine nützt allerdings nix, wenn keine kohle zum vollstrecken da ist! ausser, dass es 30 jahre lang versucht werden kann.
Mir wurde Geld angeboten, das zwar den Austand bei weitem nicht deckt aber doch schon eine Summe ist die mir sehr weiter helfen würde dafür soll ich auf den restlichen Austand verzichten.
Da ich eh nie damit gerechnet hätte noch Geld zu bekommen, bin ich gewillt auf das Angebot einzugehen. Allerdings weiß ich nicht ob dieses Geld rechtlich mir zusteht oder meiner Mutter.
es steht dir zu!
allerdings wäre es wohl mehr als fair, das trotzdem mit deiner mutter auch zu besprechen
Da diese finanziellen Mittel schon vorgestreckt wurden, sollte dieser Rückstand auch dem Elternteil zugedacht sein, der die Versorgung des Kindes übernommen hat.
Der Titel ist doch sicherlich auch der Klage des Elternteil zu verdanken, der die Erziehung/Ernährung usw. übernommen hat.
Somit denke ich, sollte es klar sein.
deine ansicht in allen ehren - aber juristisch ist es anders
Ich hätte gerne ein Antwort die nicht moralisch sondern gesetzlich fundiert ist.
Moralische Ansichten helfen mir leider nicht weiter ich möchte nur wissen, was das Gesetzt dort vorsieht.
Teddybaer144
Man kann auch nach den 30 Jahren noch Ansprüche geltend machen, denn mit einem einzigen kleinem Kunstgriff verlängert sich das um weitere 30 Jahre. Überhaupt kein Problem.
Was der Einwand, das dem Kind das Geld zusteht - was auch völlig richtig ist - ein wenig fragwürdig macht ist die Tatsache, das bereits der Unterhalt gewährleistet wurde und lediglich dem Elternteil gegenüber schuldig geblieben wurden.
Regelmäßig übernimmt das Jugendamt dann den Beistand des Kindes und vertritt die Interessen, zahlt auch einen Unterhaltsvorschuss.
Sollten demnach noch Außenstände vorliegen, würde sie dann dem Jugendamt zustehen, weil von dort Vorschuss geleistet wurde.
Da dem wohl nicht so ist, ist es genau so wie ich es bereits geschrieben habe - ansonsten würde der Titel nämlich namentlich und zum Vorteil des Kindes ausgestellt sein.
Das ist Fakt, denn einen Freundin von mir hat genau diese Sache genau so hinter sich.
Der Unterhaltsrückstand ist nicht dieser Welcher dem Jugnedamt zusteht,.
Im Titel steht mein Name und nich der meiner Mutter.
Dann ist das doch geklärt. Hättest du es gleich mit angegeben, hätten wir uns alles sparen können
Du gehst jetzt damit los und holst Dir das Geld.
"Im Titel steht mein Name und nich der meiner Mutter."
Dazu hatte ich geschrieben:
"Da dem wohl nicht so ist, ist es genau so wie ich es bereits geschrieben habe - ansonsten würde der Titel nämlich namentlich und zum Vorteil des Kindes ausgestellt sein."
Und wenn irgendwann mal die 30 Jahre ablaufen sollten, schreibst an den Schuldner einen bitterbösen Brief, auf den er schriftlich reagieren muss - macht er das, fangen die 30 Jahre wieder von vorne an Den Tipp habe ich von meinem Anwalt
der unterhalt ist ein anspruch des kindes gegen den zur unterhaltszahlung verpflichteten!
deshalb darf z.b. auch die mutter nicht auf den kindsunterhalt verzichten. würde sie es tun, würde sie sich dem kind gegenüber schadensersatzpflichtig machen, da es dessen vermögensverwaltung grob vernachlässigt hätte.
Das ist aber ja auch schon geklärt, weil die Fragestellerin im Titel steht. Also kann keine Frage mehr aufkommen


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