Sich pachtvertrag jeweils 1 jahr verlängert was bedeutet dies kündigungsfrist

wenn ein Pachtvertrag die Regelung enthält, dass er sich nach Ablauf eines Jahres jeweils um 1 weiteres Jahr verlängert, gleichzeitig aber auch die Regelung im Vertrag steht, dass die Kündigungsfrist beidseitig 6 Monate beträgt, kann dann diese Kündigungsfrist die Verlängerung um 1 Jahr "kippen"? Beispiel: Jedes Jahr am 1. Januar tritt die o.g. Verlängerung ein. Kann man dann im März unter Zugrundelegung der Kündigungsfrist zu Ende Oktober kündigen? Meiner Ansicht nach wäre eine Kündigungsfrist nutzlos, wenn die Verlängerung um 1 Jahr immer vorginge.

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Wenn sich ein Pachtvertrag jeweils um 1 Jahr verlängert, was bedeutet dies für die Kündigungsfrist?

Du kannst im Grunde jederzeit kündigen, allerdings wird diese dann erst zum nächsten Ablauf eines Jahres wirksam, wenn zwischen der Kündigung und dem Ende des Vertragsjahres noch mindestens 6 Monate liegen. Ist der Zeitraum kürzer, dann geht die Vertragsverlängerung 1x vor.
Zu kompliziert?
Dann noch mal anders an Deinem Beispiel:
Das Vertragsjahr entspricht darin dem Kalenderjahr.
Wenn Du jetzt zum 31.12.2007 kündigen wolltest, dann hätte die Kündigung bis spätestens zum 30.06.2007 vorliegen müssen. Wenn Du aber erst am 01.07.2007 oder später gekündigt hättest, dann wäre die Frist von 6 Monaten bis zum Jahresende nicht eingehalten worden, wodurch sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert hätte und die Kündigung erst zum 31.12.2008 wirksam würde. Du müsstest dann aber nicht noch mal eine neue Kündigung im Jahre 2008 schreiben.
Klar geworden?
Das gleiche Problem habe ich selbst gerade mit einem alten Handyvertrag, bei dem ich den Termin für die Einhaltung der Kündigungsfrist um wenige Tage verpasst habe, so dass ich jetzt noch bis zum nächsten März die Grundgebühr zahlen "darf". Tja, dumm gelaufen.


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- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


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- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- sprechen, vielleicht übernimmt er die kosten komplett. sollte dies nicht der fall sein, solltest du dir überlegen, wie lange -- Problem ist, daß der Vermieter für Alles geradestehen muß, was er bereitstellt. Läßt er auf seine Kosten fliesen, dann -


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- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- Vertag austreten oder nicht? Habe den Vertrag letztes Jahr im September 2010 abgeschlossen und er läuft noch bis -- Kündigung möglich. Diese Vereinbarung ist unbefristet und kann jeweils zum 28. Februar oder zum 30. Septemper eines jeden Jahres -