Schulkosten kinder steuerlich absetzbar
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Schulkosten für Kinder steuerlich absetzbar?
Sofern das Kind keine staatliche Schule besucht, drüfen laug § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 30 % vom jährlichen Obolus an eine Privatschule als Sonderausgabe gelten gemacht werden. Begünstigt ist aber nur das gezahlte Schulgeld: Kosten der Unterbringung, Betreuung und Verpflegung gehören nicht dazu. Voraussetzungen: Man muss kindergeld oder Kinderfreibetrag bekommen, es muss sich um eine "Ersatzschule" handeln und die Schule muss sich im Inland befinden.
ja, ich glaub bei außergewöhnliche Belastungen. Dort kannst du das Büchergeld oder Kopierkosten angeben.
Nein, sie sind leider nicht absetzbar. Absetzbar wäre nur Schulgeld für staatlich anerkannte Ersatzschulen.
Nein! Diese Kosten sind steuerlich unberücksichtigt zu lassen! Leider
Leider nicht.
Absetzbar sind lediglich Schulkosten von staatlich anerkannten Schulen. Und dort auch nicht die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sondern nur die reinen Schulkosten
Leider nein,haben wir gerade versucht.Antwort war,dafür gibt es den Kinderfreibetrag.Unsere macht eine schulische Ausbildung und muss mit dem Auto täglich 50 km fahren.