Rückzahlung hartz iv erbfall

können leistungen rückwirkend vom erbe einbehalten werden?

6 Antworten zur Frage

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Rückzahlung von hartz IV im erbfall

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, sie wurden bei Selbstständigen vorläufig geleistet.
Laß Dich nicht kirre machen. Ein Lottogewinner muß auch nichts zurückbezahlen. Sollte er, wie auch ein Erbe, verwertbares Vermögen erhalten, wird für die Zukunft die Leistung gekürzt oder sogar ganz gestrichen, bis dieses Vermögen verbraucht ist.
Die bis dato bewilligten und erhaltenen Leistungen bleiben wo sie sind.
Da fällt mir gerade noch ein: Eine Erbschaft ist kein Einkommen, sondern Vermögen. Somit sind auch noch die Freibeträge zu berücksichtigen.
Siehe ggf. Es entsprach bereits höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe, dass der Veräußerungserlös aus einem im Vermögen befindlichen Gegenstand zum Verkehrswert kein Einkommen darstellt, sondern weiterhin Vermögen ist. Diese Rechtsprechung ist auf den Bezug von Arbeitslosengeld II zu übertragen.
Quelle: www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199b70708 106.html - 46k
Nur wenn nach dem Todefall noch Geld geflossen ist.
Natürlich muss jeder Cent zurück gezahlt werden, es handelt sich um Steuergelder. Ein Erbe muss auch für die Schulden aufkommen.
wieso sagst der andere was anderes als du? bist du dir sicher, dass du es weist?
Weil ich schon öfters mit Erbschaftsfragen zu tun hatte.


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