Rückzahlung harz iv

Mein Verlobter bekommt Harz IV und ich habe ganz normales Einkommen. Im November bekomme ich immer 13. Gehalt. Das ist auch auf der Einkommensbescheinigung für das Amt ersichtlich. Nur sie berücksichtigen das nicht und am Anfang des Jahres muß ich immer was bezahlen. Muss ich die Rückzahlung machen oder nicht.

3 Antworten zur Frage

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Rückzahlung Harz IV

Ja, wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Das wird Eheähnlich angesehen und da sind beide dran.
Wenn das Amt sich "verrechnet" und zuviel bzw. zu Unrecht Leistungen auszahlt, dann darf nicht aufgerechnet werden. Dies gilt selbst bei einer offensichtlichen Überzahlung, die der/die Leistungsberechtigte leicht erkennen kann
wenn Du im November Deine Zahlung bekommst und Deine Lohnabrechnung und Du diese dann beim JC abgibst, ist es ja meist schon Ende November und das Geld für Dezember schon unterwegs, November ist eh schon ausgezahlt.
Das heißt, sie müssen es auf jeden Fall hinterher berechnen.
berechnen können sie es nicht, weil sich brutto und netto jedes Jahr ein bisschen ändern
Du bist ja zur Mitteilung der Änderung verpflichtet und für eine Rückforderung hat das JC ein Jahr lang Zeit.
Da Du ja weißt, dass das Einkommen angerechnet werden muss, kannst Du Dich auch schlecht drum drücken.
Vor allem ist Einkommen ein eigener Rückforderungstatbestand im §48, der unabhängig vom Verschulden gilt-
rechtmäßig ist das dann schon.
Aber Du kannst es auf jeden Fall mit einem Widerspruch versuchen
Was konkret meinst Du mit:
" Nur sie berücksichtigen das nicht und am Anfang des Jahres muß ich immer was bezahlen."?
Worauf bezieht sich das? Werde mal bitte beispielhafter, konkreter, damit wir möglichst genau antworten können (kannst es ja in des Feld "Frage ergänzen" mit einfügen).


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