Rücktritt übers internet zustand gekommenen kaufvertrag unter privatleuten möglich

Ich habe mein Notebook über ein Kleinanzeigenportal im Internet verkauft. Da die Käuferin relativ weit weg wohnt, haben wir uns auf eine Vorabüberweisung geeinigt. Diese kam und kam nicht an, das Gerät befand sich längst zum Versand bereit verpackt in der Ecke. Zwischenzeitlich bin ich in den Urlaub gefahren. Nun kam ich heute zurück und es ist zwischenzeitlich sowohl die Zahlung eingetroffen als auch ein Schreiben von ihrem Anwalt den sie eingeschaltet hatte, dass ich ihr das Notebook schicken soll und dem Anwalt 120 € für seine Gebühren. Diesen habe ich jedoch nicht vor zu bezahlen, es hätte ja auch schneller gehen können. Ferner möchte ich mit solchen Leuten keine Geschäfte machen, weswegen ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Ich möchte ihr das Geld zurücküberweisen und der Anwalt soll garnichts bekommen. Wenn ich ihr den Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre, ist es dann mit den Anwaltsgebühren erledigt?

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Rücktritt vom übers Internet zustand gekommenen Kaufvertrag unter Privatleuten möglich?

Unter Privatleuten ist ein Rücktrittsrecht nicht vorgesehen. Auch wenn es kein Privatgeschäft wäre, wäre ein Rücktrittsrecht nur für dne Käufer vorgesehen und nicht für den Verkäufer
Gib doch mal ein par Daten in welchen zeitlichen Rahmen sich das abgespielt hat.
Natürlich ist hier der Vorgang Laptop und 120 Euro, ein Unding
da kein Vertrauen vorliegt.
Ihr Geld zurück fordern, wenn du es nicht verkaufen willst,
währe ja einvernehmlich.
Und der Anwalt Lass mal die Daten sehen.
Also wann war der Verkauf?
Wann kam das Geld?
Wann warst du im Urlaub?
Die Zeitrahmen werden heut zu Tage ebay-like angenommen.
Zahlung innerhalb von 14 Tagen.
Lieferung 3 - 4 Wochen.
Weiter hätte sie erst zur Polizei und Anzeige und dann
nach Rat einholen bei Polizei Anwalt.
Und nicht gleich Anwalt.


internet
Stoiber-Stilblüten

Ist z. B. die "glodernde Lut" oder die legendäre Beschreibung des Münchner Flughafens irgendwo im Netz nochmal


versand
Wie wird ein Verstoß gegen das Handelsembargo USA-Kuba geahndet: Einfuhr von kubanischen …

- die Waren nicht US-Boden berühren. Und das tun sie, rein rechtlich, bei einer Durchfuhr nicht. Die Einfuhr in die EU ist, -- fliegst, passiert Dir -- NIX. Die Durchfuhr ist problemlos möglich, sofern die Waren nicht US-Boden berühren. Und das tun -- de/pipermail/fgcuba-muc-interest/2005-December/000353.html Für den US-Bürger ist die Einfuhr in die USA unter Strafe verboten. Wenn Du als Deutscher aber auf einem Transitflug, -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- einseitig von Dir unterschriebenen und ohne Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst. Das ist doch mal -