Räumungsklagevor 2 wochen keine neue wohnung habe mieterschutz

hallo ich habe ein problem ich musste eigentlich gestern schon aus meiner wohnung raus sein da ich aber schwanger bin und noch keine neue wohnung habe und die vermieter die kündigung vor 2 wochen geschrieben haben ,weil ich 2 monats mieten im rückstand stehe ist das berechtigt oder darf ich mir noch so lange die wohnung nehmen bis ich ne neue habe?und was ist ne räumungs klage,wieviel kosten kommen da auf mich zu wenn die miete 370 euro beträgt?

4 Antworten zur Frage

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Räumungsklagevor 2 wochen und noch keine neue wohnung habe ich mieterschutz?

Auch wenn eine Kündigung wegen Mietrückstand ausgesprochen wurde, kann diese kündigung wirkungslos werden, wenn die Forderung des Vermieters "befriedigt wurde, siehe § 569 III Nr. 2 BGB:
" Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:
1. Im Falle des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist.
2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."
§ 569 BGB - dejure.org
Wende D dringend an das Sozialamt, vielleicht kann der Mietrückstand als Darlehen gewährt werden.
Um dich aus der Wohnung herauszubekommen, müßte der Vermieter über die Kündigung hinaus auch einen "Vollstreckbaren Titel" haben, und dazu bedarf es zuerst einer Verhandlung vor Gericht aufgrund einer Räumungsklage.
Als Schwangere oder junge Mutter kannst Du auch besonderen Vollstreckungsschutz in anspruch nehmen.
OB Dir Vollstreckungsschutz gewährt wird, liegt im Ermessen des Rechtspflegers/ Richters.
"Nach Ablauf der maximal einjährigen Räumungsfrist sind für den Mieter jedoch immer noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Er kann dann Vollstreckungsschutz beantragen. Die Maßstäbe liegen hier jedoch besonders hoch. Vollstreckungsschutz wird nur gewährt, wenn die Zwangsräumung für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Räumung für einen kranken oder alten und gebrechlichen Bewohner eine lebensbedrohliche Situation darstellen würde.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Sozialklausel greifen. Im Unterschied zur Räumungsfrist wird bei der Sozialklausel festgestellt, ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet fortgesetzt werden soll. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund für den Verbleib des Mieters in der Wohnung vorliegt, der schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters an einer Beendigung des Mietverhältnisses."
Recht - Mieter, Vermieter & Hausbesitzer - ratgeber.immowelt.de
Lasse es bitte nicht auf eine Räumungsklage ankommen, damit sind für Dich weitere Kosten verbunden.
Versuche, dem Vermieter Deine Lage zu schildern und selbst falls Du vom Sozialamt KEIN Darlehen o.ä. bekommen solltest, eine Ratenzahlung ZUSÄTZLICH zur laufenden Miete anzubieten. Darauf muss er allerdings nicht eingehen.
Weitere Infos findest Du hier:
http://www.mieterbund.de/912.html?&no_cache=1&sword_list[]=K%FCndigung
Viel Erfolg und viel Glück!
Bei weiteren Fragen bitte kurze Info.
räumungsklage heißt: der Vermieter kommt mit der Polizei und schmeisst euch raus. schlüssel weg, wohnung weg, dann biste auf der straße. wenn du glück hast darfst du deine möbel und/oder persönlichen sachen rausnehmen. Aber sonstige ansprüche hast du wohl nicht, du hättest da schon viel eher reagieren müssen.
Wie bitte, ich dachte immer, dazu benötigt der Vermieter erst einmal ein Urteil eines Gerichts.
Kann wirklich jeder rufen Räumungsklage und sich die Polizei holen. Bei uns in S-H ist so etwas nicht möglich. Bestimmt nicht
Ich bin mal davon ausgegangen das einer rümungsklage natürlich ein urteil vorrausgeht. sonst würde die Polizei garnicht mitkommen.
Bei e3inem freund war es so! der vermieter kam mit begleitung der polizei damit er sein recht wahrnehmen kann. würde er da selber reinspazieren wäre es ja schließlich Hausfriedensbruch.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben.- Das ist doch mal eine richtige Antwort.! ^^ Ja. Wenn Du keine Kopie für deine Unterlagen hast, hat das mit der Gültigkeit -


mietrecht
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- diese ziehen sich jetzt durch die feuchtigkeit auf und ich habe angst - berechtigt denke ich - das sich hinter der tapete -- sein, solltest du dir überlegen, wie lange du noch in der wohnung bleiben möchtest und mit ihm eine kostenteilung vereinbaren. -- einen zumutbaren Zustand herstellt, d.h. die Tapeten erneuert! Hey, wir vermieten selber und leider muss ich dir sagen, -- Mietvertrag keine Fließen im Bad angegeben sind, ist es keine Pflicht. Du kannst aber selbst Fliesen anbringen, allerdings -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- ^^ Kann man nun aus dem Vertag austreten oder nicht? Habe den Vertrag letztes Jahr im September 2010 abgeschlossen -^^Während der Erstlaufzeit ist keine Kündigung möglich. Diese Vereinbarung ist unbefristet -