Ruht gesetzesmäßig arbeitsunfähigkeit ehrenamt jeglicher art
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Ruht gesetzesmäßig in der Arbeitsunfähigkeit auch das Ehrenamt? Jeglicher Art?
Es kommt auf die Krankheit und auf die Tätigkeit an, solange es etwas ist, das den Heilungsprozess nicht gefährdet kann der Arbeitgeber nichts sagen.
Nein, nicht zwingend.
Du darfst nur nicht für die Art von Tätigkeiten ehrenamtlich wirksam werden in dieser Zeit,
wärhend derer Du arbeitsunfähig geschrieben wurdest.
Beispiel:
Dein Knie ist entzündet, deshalb wurdest Du für den Job des Mechatronikers arbeitsunfähig geschrieben.
Deshalb bist Du aber trotzdem einschränkungsfrei in der Lage, einem ehrenamtlichen Job als Stützlehrer nachzugehen.
Ob kirchlich oder nicht,
tut dabei nichts zur Sache. Auch bezogen auf kirchliche Ehrenämter würde meine ANtwort ganz genauso lauten,
da der Gesetzgeber hier keinen Unterschied macht.
Wer krank ist, darf nicht „fremdarbeiten“
Wer sich wieder gesund und voll einsatzfähig fühlt, kann also durchaus wieder arbeiten gehen, obwohl eine Krankschreibung vorliegt. Das gilt allerdings ausdrücklich nur für den eigenen Arbeitgeber
Gesundheit: Arbeiten trotz Krankschreibung: Ist das erlaubt? - Deutsche Anwaltauskunft
wenn jemand AU ist und eben noch nicht einsatzfähig in seiner beruflichen Tätigkeit.
es gibt den Fall, dass jemand in den Urlaub gehen will, geht das?
es geht nicht um mich.
im Urlaub arbeitet man i.d.R. nicht und bekommt die Urlaubsstunden gutgeschrieben
Ob der AG eine " Reise " während der Krankheit so toll findet und wie er darauf reagiert , weiß ich nicht
hängt auch davon ab, ob der AN sowas öfter macht