Renovierung wohnung mieter weg ohne übergabe frist verstrichen

Folgender fiktiver Fall: Ein Mieter hat die Wohnung ohne ordentliche Übergabe verlassen – über umliegende Mieter erfährt der Vermieter, dass der Mieter die Wohnung zwar renoviert hätte, aber dann aufgrund von privaten Umständen doch nicht einziehen will. Telefonisch erreicht daraufhin der Vermieter dem Mieter und der Mieter äußert, er würde nun doch nicht einziehen und der Vermieter solle die Wohnung neu vermieten. Des Weiteren erklärt sich der Mieter einverstanden, dass der Hausmeister die Wohnung öffnet und betritt sowie die Zählerstände unter Zeugen abliest. Der Vermieter erhält von dem Mieter eine Anschrift. Der Vermieter teilt dem Mieter schriftlich mit, dass er die Kündigung annimmt, jedoch erst zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist. Vom Mieter erfolgt keine Reaktion auf das Schreiben. Der Hausmeister betritt die Wohnung und findet sämtliche Zimmer in verschiedenen Farben gestrichen vor und macht entsprechend Fotos. Bei Übergabe der Wohnung an den Mieter waren die Zimmer weiß gestrichen. Des weiteren sind Farbflecken auf der Auslegware zu finden von den Renovierungsarbeiten. Der Vermieter setzt dem Mieter für die Beseitigung dieser Mängel und die ordentliche Übergabe der Wohnung eine Frist, da die Wohnung anderenfalls nicht weiter vermietbar wäre. Nach Ablauf der Frist beauftragt der Vermieter eine Firma mit den Streicharbeiten wie auch der Teppichreinigung. NACH Abschluss der Arbeiten kommt jedoch das Einschreiben an den Mieter zurück mit dem Vermerk „Empfänger nicht zu ermitteln“. Jetzt zur Frage: Gilt das Einschreiben als zugestellt? Wenn nicht, wer trägt jetzt die Rechnung für die Renovierung der Wohnung? Kann man die Post zur Rechenschaft ziehen, wenn ein solcher Brief erst nach beinahe 3 Wochen zurück kommt? Bleibt der Vermieter darauf sitzen? Wie muss der Vermieter vorgehen, wenn er den Mieter dennoch zur Rechenschaft ziehen will?

1 Antworten zur Frage

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Renovierung der Wohnung - Mieter weg ohne Übergabe - Frist zur Renovierung verstrichen.

eigentlich gibt dein erster absatz bereits die antwort vor:
du bleibst auf den kosten sitzen. das recht ist zwar durchaus auf deiner seite - aber nachdem der "mieter" von hartz4 lebt: ohne moos nix los - du gewinnst mögliche prozesse, aber bekommst kein geld!
denk auch dran: du musst einigen aufwand reinstecken, um den überhaupt zu finden! und letztlich "ausser spesen nix gewesen"
zum einschreiber: der gilt als nicht zugestellt
Die Post hat ja u.a. die Aufgabe schreiben zuzustellen. Aus bestimmten Gründen kann dies schon mal etwas länger dauern. Aber nicht zugestellt ist auch nicht zugestellt, somit hat der Mieter kein Schreiben erhalten und die Post ihre Aufgabe gemacht.
Also die Post wird man damit nicht belangen können.
Und natürlich könnte der VM jetzt einen Anwalt beauftragen, neue Anschrift ermitteln usw.
Aber wie oben schon gesagt wurde, es entstehen nur Kosten für den M und der VM hat eh nix, also dann doch lieber in den sauren Apfel beißen und es auf blöd gesagt so hinnehmen als das zusätlich noch einige hundert bis tausend Euro hinzu kommen die man eh nicht zurück bekommt.


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- Zustellung zu helfen. ^^ ich würde ihn zurück an die post geben, denn selbst wenn geld drin wäre hat man ein gutes -


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