Reduzierung unterhaltes

zahle regelmäßig meinen unterhalt an meine beiden kinder jahre.bisher wohnte meine lebensgefärtin mit bei mir im haus und hat mich monatlich mit 400€ unterstützt,da sie bald ausziehen wird fallen die 400€ weg,durch tilgung und weitere laufende kosten würde ich unter den selbstbehalt rutschen,kann ich die unterhaltszahlung kürzen?wenn ja um wieviel?bisher zahle ich 614€ unterhalt

13 Antworten zur Frage

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Reduzierung des Unterhaltes

ein mindestteil steht dir zum leben zu,als alleinstehender sind das um die 1000 euro so ca.,fällst du nun unter diesen selbstbehalt kannst du jederzeit angeben beim jugendamt oder die entsprchenden stellen das du weniger Einkommen hast und darfst somit kürzen bzw.wird dann ausgerechnet wieviel ewentuell noch zu zahlen sind im Monat.
was heißt das?Er kann natürlich nicht unter seinem Mindestselbstbehalt Leben.Ich bekomme auch keinen Unterhalt da der Vater des Kindes zu wenig oder gar nicht verdient.Da kann ich nichts machen und kann es aller zwei Jahre überprüfen lassen.
nein, dann wirst du einfach mehr Geld beischaffen müssen.
So sieht es der Gesetzgeber--und ich bin nicht allzu oft seiner Meinung, in diesem Falle sogar seht
neueste Gesetzgebung schon.
Am Kindesunterhalt wird zulünftig nicht gespart.
Ging dann zu Lasten der Allgemeinheit, was auch nicht richtig wäre.
Und z.B. ca. 300 € Kindesunterhalt für ein 16 Jähriges Kind pro Monat ist "eh zuviel"?
also, das glaube ich nicht.
hey ich krieg für 2kinder garkeinen unterhalt vom vater.
aber eigentlich ist der kindesunterhalt gedacht als finanzielle aufwendung, die er vater zu tragen hat, weil er sich nicht tag und nacht um die ohren schlägt. und zwar 7tage die woche.
Und das ist sowiso mit Geld nicht aufzuwiegen
Irgendwie kann ich auf diese Fragen nicht, erst Kinder in die Welt setzen und dann nicht Unterhalt zahlen wollen. Sorry, aber die Kinder hast du freiwillig haben wollen und an denen sollte zuletzt gespart werden. Wenn dir jetzt 400 Euro fehlen, mit denen dich deine Ex-Freundin unterstützt hat, dann such dir doch einen Minijob.
Was meist du eigentlich was sich alleinerziehende Mütter die Popos aufreissen.
Äh.wenn er nichts mehr zum Essen hat, kann er GAR nichts mehr zahlen.
da hast du vollkommen recht,ich unterstütze meine ex wo ich kann,es gibt auch geld außer der reihe.also freiwillig.das ist auch nicht selbstverständlich,oder?ihr neuer freund ist chefarzt haben geld wie dreck.es gibt leider frauen die ihren ex ruinieren wollen,warum?wir hatten gemeinsam ein haus gebaut.quasi unsere sicherheit für später,habe sie sogar ausgezahlt,dass scheint ihr immer noch nicht zu reichen.
selber kannst du gar nichts reduzieren. du musst beim jugendamt die veränderten lebensverhältnisse angeben. eigenmächtiges haldeln ist durchaus eine strafbare handlung.
Dir steht ein Selbstbehalt zu! Wenn du darunter Einkünfte hast, brauchst du gar keinen Unterhalt zu zahlen. Am besten du erkundigst dich beim Jugendamt, die rechnen dir das genau durch, wie viel dir Einkommen für dich zusteht, und was du deinen Kindern zahlen musst. Schau mal den Lonk durch:
Unterhalt">http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm">Unterhalt Scheidung Ehescheidung Sorgerecht Ehename Familienrecht
Du darfst den Unterhalt an Deine Kinder nicht einfach eigenhändig kürzen.
Am Besten wirst Du beim Jugendamt vorstellig.
Auch Dir steht das gesetzlich vorgeschriebene Existenzminimum zu. Die Unterhaltshöhe wird bei einer finanziellen Veränderung neu berechnet.
lass beim jugendamt einen neuen vollstreckbaren titel ausstellen.


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