Rechtsfrage lesen

Habe ein Grundstück + Haus erworben, unberäumt. Der Alteigentümer hatte immer noch einige Sachen drinne die er noch nicht mitgenommen hatte und ich gestattete ihm es nocht bis zu diversen Terminen zu lagern. Doch jedesmal zum Termin schaffte er es wieder nicht und verlängerte diesen, nun verstrich auch der letzte Termin, er kam wieder nicht und ich verschenkte die Sachen, plötzlich wollte er sie auf einmal abholen. Bin ich im Recht gewesen die Sachen abzugeben, da ich das Grundstück ja unberäumt übernommen habe und er ja mehr als einen Termin verstreichen lassen hat? Irgendwann ist ja mal Schluss, muss schließlich Baufreiheit schaffen.

4 Antworten zur Frage

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also fakt ist,du hast ein haus gekauft.
dann geht das eigentum zum zeitpunkt der eintragung ins grundbuch an dich über mit allem was auf dem grundstück ist.
er hatte ja lange genug zeit das zeug abzuholen.
vom gesetz her hättest du ihm eine frist schriftlich setzten müssen,dass bis zum tag x das zeug abgeholt werden muss,ansonsten wird es vernichtet.
passiern kann normalerweise nicht,wenn du ihm nichts schriftlich in die hand gegeben hast,dass er die sachen lagern kann
ja das wäre so bei beräumt, aber ich habe es unberäumt übernommen, also ist mit dem tag der übergabe eigentlich alles meins, oder nicht und alles was ich ihm bisher gewährt habe, war toleranz von mir
alles deins rest war toleranz genau so ist es
Wenn Du die Termine schriftlich nachweisen kannst, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn sie nur mündlich waren, steht Wort gegen Wort.
Wenn Du ihm schriftlich eine letzte Frist gesetzt hast, mit Hinweis das anonsten die Sachen verschenkt o.ä. werden, geht das m.E. in Ordnung.
Bei mündlich steht, wie hansjoachim schon sagte, Wort gegen Wort.


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