Rechtsfrage anzeige zurückziehen

Hallo an alle. Habe folgendes Sachverhalt. Mein Auto wurde auf einem Parkplatz beschädigt. Schadensverursacher verschwandt. Darauf wurde ich durch eine Zeugin hingewiesen, die das Autokennzeichen des Schädigers aufgeschriben hat. Natürlich habe ich eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Verursacher wurde ermittelt und schon mit Konsequenzen konfrontiert. Jetzt möchte er mir den Schaden finanziell erstatten möchte aber zugleich, dass es ihm keine Strafe verfängt wird. Ich wäre damit aber auch einverstanden, obwohl das Handeln des Verursachen eine Schweinerei war. Ist es überhaupt möglich? Kann ich meine Anzeige zurückziehen? Habe ich überhaupt einen Einflüss auf die Sache in dieser Phase?

11 Antworten zur Frage

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Rechtsfrage. Anzeige zurückziehen.

Ganz allgemein: man kann KEINE Anzeigen zurückziehen.
Zur Definition: Eine STRAFANZEIGE stellt eine Information an eine Behörde dar, dass eine Straftat begangen wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Sie kann nicht zurückgezogen werden, da man der Behörde das Wissen über diese Straftat ja nicht mehr nehmen kann.
Man kann die Behörde informieren, dass sich die Angelegenheit geklärt hat, es liegt aber im Ermessen der Behörde, ob die Tat weiter verfolgt wird, oder nicht, bei Offizialdelikten kann die Anzeige also weiter verfolgt werden, da ein öffentliches Interesse an der Bestrafung des Täters gegeben ist.
Anders sieht es beim STRAFANTRAG aus, dieser ist keine Anzeige, sondern nur ein Strafverlangen, du verlangst von den Behörden eine Tat zu ahnden, indem du einen Strafantrag stellst.
Der Strafantrag kann jederzeit zurückgezogen werden, der Täter wird dann nicht mehr bestraft , da die Behörden ohne den Strafantrag keine Handhabe haben, um etwa zu unternehmen.
Eine Anzeige kann also nicht zurückgenommen werden, der Strafantrag schon.
Manche Delikte werden jedoch von Amts wegen weiter verfolgt, auf diese Verfolgung hat man nach Erstatten der Anzeige keinen Einfluss mehr.
Wau dies war aber ausführlich.
Was ist es jetzt in meinem Fall? Strafanzeige oder Strafabtrag?
Ich denke, dass es sich um eine Anzeige gehandelt hat.
Da oben schon genannt wurde, dass die Fahrerflucht ein Offizialdelikt darstellt, könnte ich mir schon vorstellen, dass das Verfahren unabhängig davon, ob du Strafanzeige oder Strafantrag gestellt hast, von Amts wegen aus weiterverfolgt wird.
Abgesehen davon verstehe ich dein Mitleid nicht.
Beschädigen, abhauen und jetzt jammern, dass die Strafe kommt? Die Wiedergutmachung soll doch nur bewirken, dass du versuchst dem Täter den Hintern zu retten, aber wer schon so anfängt, der macht es auch ein 2. Mal so.
Ich hätte da kein Mitleid, ein Schaden entsteht schnell, das kann passieren, nicht jeder kann ewig auf den Wagenbesitzer warten, ok, aber es gibt genug Möglichkeiten sich legal vom Unfallort entfernen zu dürfen wenn man keine Zeit hat.
Der Täter in deinem Fall hat sicherlich nicht vorgehabt, sich bei dir zu melden, oder den Schaden wiedergutzumachen, daher sollte er diese Lektion auch bekommen, nächstes mal überlegt er es sich doppelt, ob er kommentarlos abhaut, oder nicht.
Und zur Wiedergutmachung ist er immer verpflichtet, egal, ob er sich freiwillig gemeldet hat, oder als unfallflüchtiger ermittelt wurde.
Es t alles klar, und verstehe dich all zu gut, aber es gibt viele Faktoren die mich quasi dazu "zwingen", mich so zu verhalten.
erstens handelt es um das Auto meines Vaters. Und es ist sein lang gewünschtes Modell.
zweiten ist der Sachbeschädiger einer balkanischer Abstammung, und ich glaube ich muss dir nicht erklären, wie sich diese Völker im schlimmsten Fall verhalten können.
drittens, mein Vater möchte sic auf diese Weise Absichern, dass sein Auto später nicht mutwillig beschädigt wird. Es wird sofort klar sein, wo der Hund versteckt ist, aber es wird schwer nachzuweisen sein.
Mir wäre es egal denn ich würde andere Mittel zum Nutzen ziehen, wenn es mich direkt betreffen würde.
Aber wie gesagt, das ist der Wunsch meines Vaters, den ich nicht verstehen kann und will, aber mich damit abfinden muss.
Und viertens. wir waren Heute bei der Polizei, es lässt sich nich ruckgängig machen. Also es liegt nicht mehr im Bereich der Polizei, sondern de Staatsanwaltschaft.
Aber ich dir sehr für deine ausführliche Erklärung.
Das hab ich dir ja gleich gesagt, Offizialdelikte, die einmal angezeigt wurden, werden verfolgt, ob mit oder ohne Willen der Beteiligten.
Euren Grund kann ich gut verstehen, ich persönlich hätte mich nicht einschüchtern lassen, aber ich kenne das Problem gut, hab in entsprechenden Stadtteilen in Berlin selbst genug eigene Erfahrungen damit machen dürfen.
So ist leider Das Leben hier. Aber mit 60.000€ geht man vorsichtig um
dir.
Nein. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Auch wenn DU die Anzeige zurück ziehen würdest würde er seine Strafe bekommen.
Das hat er sich selbst zuzuschreiben.
Meines Erachtens auch zu Recht. So ein Mistkerl. Hättest DU keine Zeugin gehabt, hättest Du den Schaden alleine tragen müssen.
142 StGB ist ein Offizialdelikt und wird unabhängig vom Willen des Geschädigten verfolgt.
Einmal zur Anzeige gebracht wird es weiter verfolgt.
Schadenswiedergutmachung schliesst eine Strafe für die Straftat nicht aus.
natürlich kannst du deine anzeige zurücknehmen, es kann aber sein, dass die polizei die angelegenheit dennoch zur staatsanwaltschaft weiterreicht, weil es kein bagatellfall ist, und die staatsanwaltschaft einen Fall des öffentlichen interesse sieht und maßnahmen gegen den verursacher in form eines strafbefehls oder einer anklage erhebt
Na klar darfst du die Anzeige zurückziehen
Ja du hast schon iregndwie recht. Denn vor allem einfach die Tatsache, dass diese Person flüchten und mich auf diesem Schaden sitzen lassen wollte. und dann noch die Unzufriedenheit, dass sie ermittelt wurde, und nocht alle versuche die Kosten runterzudrücken. Ist ech scheiße.
Aber andererseits ist die Summe für sie schon eine Strafe genug. Es drohen ihr noch 6 Punkte in Flensburg wegen dem unerlaubten entfernen von Unfallort. Ich als Fahrer kann sie auch irgendwie verstehen.
Aber.


polizei
Warum tragen die Polizisten, die Angeklagte in den Gerichtsaal begleiten, Sturmhauben?

- Medien. Deshalb kann ich nur im Allgemeinen vermuten: Die Polizeiführung achtet bei ihren Entscheidungen eher auf Vorsicht -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -


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Wann verjähren Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr

- spätestens fünf Jahren getilgt . Die Tilgung einer strafrechtlichen Entscheidung wird nur durch weitere Straftaten, nicht -