Anzeige zurückziehen

Hallo. Ich habe einem Bekannten im Streit die Nase gebrochen. Er war ziemlich betrunken und kann sich auch nur noch an wenig erinnern. Er hat unmittelbar bevor ich ih geschlagen hab schon andere angepöbelt, weggeschubst und mit einem sich sogar am Boden gerungen. Dann ist er auf mich zugekommen und ich hab zugeschlagen. Am nächsten Tag hatten wir untereinander die Sache geregelt aber er hat am Abend zuvor noch eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Nun will er die Anzeige zurückziehen. Geht das überhaupt noch? War das noch Notwher? Mit was werde ich nun rechnen müssen?

10 Antworten zur Frage

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Anzeige zurückziehen.

Den Strafantrag zurückziehen ist nicht nur schwierig sondern von Seiten des Antragstellers derzeit unmöglich.Da,wie Du schreibst,dem Kontrahenten die Nase gebrochen hast,fällt dies unter gefährliche Körperverletzung und wird Seitens der StA weiter verfolgt.Sollte aber ein Einvernehmen mit Deinem Kontrahenten bestehen und dies wird dem ermittelnden StA glaubhaft gemacht,so besteht die Möglichkeit für beide von Euch,dass Verfahren gegen eine Geldbuße von euch beiden ein zu stellen.Allerdings werdet ihr Euch noch was anhören müssen.Stellt der StA allerdings fest,dass ein öffentliches Interesse besteht,so kommt es zur Gerichtsverhandlung und Dir wird vorgeworfen zwar im Rahmen der Notwehr gehandelt zu haben aber die Mittel,die Du angewendet hast,waren über dem notwendigen Grad der normalen Notwehr hinaus,also,also eine Art von Überreaktion.Hier wirst Du wohl mit einer Geldbuße oder Sozialarbeit 'bestraft',allerdings kann es auch zu einem Freispruch für Dich kommen,nur musst Du glaubhaft machen,dass Du gar nicht anders handeln konntest als so,wie Du gehandelt hast.Ich denke,dass es bei Dir eine Art von Kurzschluss-handlung war und Du dem Gegner nicht die Nase brechen wolltest.Aber nimm Dir eine Rechtsbeistand,wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte.Viel Glück,Wulf Finke
Wenn das unter "leichte Körperverletzung" fällt, kannst du die Anzeige zurückziehen. Sollte der Staatsanwalt meinen, an der Verfolgung bestünde ein "öffentliches Interesse", kann er die Angelegehneit trotzdem weiterverfolgen. Das dürfte hier aber kaum zutreffen, im Gegenteil: Eine Akte weniger
Körperverletzung ist ein Strafdelikt und steht im öffentlichem Interesse.
Ich denke nicht, dass man sie zurückziehen kann, wenn es bereits zur Anzeige gekommen ist.
Körperverletzung ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Nimmt man den Antrag zurück, ist das Verfahren erledigt, es sei denn, die StA befürwortet das öffentliche Interesse. Notwehr kann man so nicht beantworten. Womöglich hat es ein Exzess gegeben.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Haben wir so gelernt.
Der Angriff muß nicht bereits erfolgen, sondern es reicht, wenn er unmittelbar bevorsteht.
Einfache KV ist ein sogenannter relatives Antragsdelikt. Es liegt nach der Anzeigenerstattung nicht mehr im Ermessen des Anzeigenden, ob das verfahren eingestellt wird, kann also ne ganze Menge auf Dich zukommen.
Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die Sache schon mal mit nem Anwalt durchsprechen, schon um zu prüfen, wie er die Notwehrlage einschätzt.
Ich muß allerdings auch dem Donnervogel Recht geben: Scheinst einen seltsamen Umgang zu haben.
Du warst bestimmt ebenfalls vollgesoffen?
Kein Wunder, dass man sich angetrunken a- sozial wie ein unbeherrschter Barbare verhält! - Glückssache, dass das Opfer überhaupt überlebte!
Hier noch ein paar wenige Randinformationen, warum man lieber Alkohol in Maßen GENIEßT, statt ihm in Übermengen wie ein ASSI SCHNELL in sich hineinzusaufen:
was sind argumente für die abschaffung von alkoholwerbung?
*
AOK - Service für Unternehmen: Alkoholkonsum
Promille-Risiko-Übersicht | Wissen | Alkoholwirkung | Null Alkohol - Voll Power
• Alkoholikerforum: Selbsthilfe-Alkoholiker-Forum für Betroffene und Angehörige bei Suchtproblemen mit Alkohol :: Index
Ja das stimmt. Ansonsten hätte ich harmloser reagiert.
und DAS ist di 0 nonuspunkte wert? das mchste doch nur um statuspunmte zu bekommen
So etwas lächerliches!
Es handelt sich für einige User bestimmt um eine interessante Frage und da interessieren irgendwelche Bonuspunkte bestimmt nicht.
Es sei denn, man antwortet hier nur, weil man irgendwelchen blöden Punkten und Titeln nachjagt.
Außerdem handelt es sich um eine Gastfrage.
Und ein Gast kann überhaupt keine Punkte vergeben.

Rechtsfrage. Anzeige zurückziehen.

Ganz allgemein: man kann KEINE Anzeigen zurückziehen.
Zur Definition: Eine STRAFANZEIGE stellt eine Information an eine Behörde dar, dass eine Straftat begangen wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Sie kann nicht zurückgezogen werden, da man der Behörde das Wissen über diese Straftat ja nicht mehr nehmen kann.
Man kann die Behörde informieren, dass sich die Angelegenheit geklärt hat, es liegt aber im Ermessen der Behörde, ob die Tat weiter verfolgt wird, oder nicht, bei Offizialdelikten kann die Anzeige also weiter verfolgt werden, da ein öffentliches Interesse an der Bestrafung des Täters gegeben ist.
Anders sieht es beim STRAFANTRAG aus, dieser ist keine Anzeige, sondern nur ein Strafverlangen, du verlangst von den Behörden eine Tat zu ahnden, indem du einen Strafantrag stellst.
Der Strafantrag kann jederzeit zurückgezogen werden, der Täter wird dann nicht mehr bestraft , da die Behörden ohne den Strafantrag keine Handhabe haben, um etwa zu unternehmen.
Eine Anzeige kann also nicht zurückgenommen werden, der Strafantrag schon.
Manche Delikte werden jedoch von Amts wegen weiter verfolgt, auf diese Verfolgung hat man nach Erstatten der Anzeige keinen Einfluss mehr.
Wau dies war aber ausführlich.
Was ist es jetzt in meinem Fall? Strafanzeige oder Strafabtrag?
Ich denke, dass es sich um eine Anzeige gehandelt hat.
Da oben schon genannt wurde, dass die Fahrerflucht ein Offizialdelikt darstellt, könnte ich mir schon vorstellen, dass das Verfahren unabhängig davon, ob du Strafanzeige oder Strafantrag gestellt hast, von Amts wegen aus weiterverfolgt wird.
Abgesehen davon verstehe ich dein Mitleid nicht.
Beschädigen, abhauen und jetzt jammern, dass die Strafe kommt? Die Wiedergutmachung soll doch nur bewirken, dass du versuchst dem Täter den Hintern zu retten, aber wer schon so anfängt, der macht es auch ein 2. Mal so.
Ich hätte da kein Mitleid, ein Schaden entsteht schnell, das kann passieren, nicht jeder kann ewig auf den Wagenbesitzer warten, ok, aber es gibt genug Möglichkeiten sich legal vom Unfallort entfernen zu dürfen wenn man keine Zeit hat.
Der Täter in deinem Fall hat sicherlich nicht vorgehabt, sich bei dir zu melden, oder den Schaden wiedergutzumachen, daher sollte er diese Lektion auch bekommen, nächstes mal überlegt er es sich doppelt, ob er kommentarlos abhaut, oder nicht.
Und zur Wiedergutmachung ist er immer verpflichtet, egal, ob er sich freiwillig gemeldet hat, oder als unfallflüchtiger ermittelt wurde.
Es t alles klar, und verstehe dich all zu gut, aber es gibt viele Faktoren die mich quasi dazu "zwingen", mich so zu verhalten.
erstens handelt es um das Auto meines Vaters. Und es ist sein lang gewünschtes Modell.
zweiten ist der Sachbeschädiger einer balkanischer Abstammung, und ich glaube ich muss dir nicht erklären, wie sich diese Völker im schlimmsten Fall verhalten können.
drittens, mein Vater möchte sic auf diese Weise Absichern, dass sein Auto später nicht mutwillig beschädigt wird. Es wird sofort klar sein, wo der Hund versteckt ist, aber es wird schwer nachzuweisen sein.
Mir wäre es egal denn ich würde andere Mittel zum Nutzen ziehen, wenn es mich direkt betreffen würde.
Aber wie gesagt, das ist der Wunsch meines Vaters, den ich nicht verstehen kann und will, aber mich damit abfinden muss.
Und viertens. wir waren Heute bei der Polizei, es lässt sich nich ruckgängig machen. Also es liegt nicht mehr im Bereich der Polizei, sondern de Staatsanwaltschaft.
Aber ich dir sehr für deine ausführliche Erklärung.
Das hab ich dir ja gleich gesagt, Offizialdelikte, die einmal angezeigt wurden, werden verfolgt, ob mit oder ohne Willen der Beteiligten.
Euren Grund kann ich gut verstehen, ich persönlich hätte mich nicht einschüchtern lassen, aber ich kenne das Problem gut, hab in entsprechenden Stadtteilen in Berlin selbst genug eigene Erfahrungen damit machen dürfen.
So ist leider Das Leben hier. Aber mit 60.000€ geht man vorsichtig um
dir.
Nein. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.
Auch wenn DU die Anzeige zurück ziehen würdest würde er seine Strafe bekommen.
Das hat er sich selbst zuzuschreiben.
Meines Erachtens auch zu Recht. So ein Mistkerl. Hättest DU keine Zeugin gehabt, hättest Du den Schaden alleine tragen müssen.
142 StGB ist ein Offizialdelikt und wird unabhängig vom Willen des Geschädigten verfolgt.
Einmal zur Anzeige gebracht wird es weiter verfolgt.
Schadenswiedergutmachung schliesst eine Strafe für die Straftat nicht aus.
natürlich kannst du deine anzeige zurücknehmen, es kann aber sein, dass die polizei die angelegenheit dennoch zur staatsanwaltschaft weiterreicht, weil es kein bagatellfall ist, und die staatsanwaltschaft einen Fall des öffentlichen interesse sieht und maßnahmen gegen den verursacher in form eines strafbefehls oder einer anklage erhebt
Na klar darfst du die Anzeige zurückziehen
Ja du hast schon iregndwie recht. Denn vor allem einfach die Tatsache, dass diese Person flüchten und mich auf diesem Schaden sitzen lassen wollte. und dann noch die Unzufriedenheit, dass sie ermittelt wurde, und nocht alle versuche die Kosten runterzudrücken. Ist ech scheiße.
Aber andererseits ist die Summe für sie schon eine Strafe genug. Es drohen ihr noch 6 Punkte in Flensburg wegen dem unerlaubten entfernen von Unfallort. Ich als Fahrer kann sie auch irgendwie verstehen.
Aber.