Ratgeberfrage bezug miet nebenkosten wie verhält sich berechnung jährlichen einzelne wohneinheiten

Mit Wohneinheiten meine ich: z.B. ein Haus bestehend aus zwei mal vier Wohnheiten , von denen ein Teil Mieter ein anderer Teil Eigentümer ist Gezielt gefragt: Wird die Grundsteuer als auch der Betriebsstrom auf alle angerechnet oder zahlen es die Eigentümer selbst? Konnte diesbezgl. nichts im Internet finden. . c.l.

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Ratgeberfrage in Bezug auf Miet-Nebenkosten. Wie verhält sich die Berechnung der jährlichen Nebenkosten auf einzelne Wohneinheiten?

Betriebsstrom und Grundsteuern gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Hi, das weiß ich auch, logisch, wollte nur in diesem konkreten Fall die Vorgehensweise erfahren.
Es handelt sich Deiner Beschreibung nach um Eigentumswohnungen. Die Hausverwaltung erstellt für jede Wohnung eine Betriebskostenabrechnung. Die muss der Selbstnutzer komplett selbst bezahlen. Derjenige Eigentümer, der vermietet hat, kann die umlagefähigen Kosten aus dieser Betriebskostenabrechnung auf seinen Mieter umlegen.
Meinst Du das?
wenn es lauter eigentumswohnungen sind, dann bekommt jeder eigentümer für seine wohnung einen grundsteuerbescheid und kann die darin zu bezahlenden grundsteuern auf seine mieter gemäss belegung umlegen.
Ja, es sind lauter Eigentumswohnungen von denen jedoch 2 vermietet wurden, eine davon belege ich. D.h., es wird auf alle verteilt und bei mir als Mieter in der 'normalen' NK-Abrechnung umgelegt
dein eigentümer hat einen eigenen grundstgeuerbescheid für die von dir gemietete wohnung und kann diese grundsteuer bei deinen nebenkosten mit abrechnen - grundsteuer gehört vollumfänglich zu den umlagefähigen nebenkosten.
soweit ist mir das alles klar. Dann wird naheliegender Weise die Hausverwaltung für das Gesamtobjekt dies in der NK-Abrechnung berücksichtigen bzw. umlegen.
. c.l.
Die Antwort auf Deine Frage findet sich in aller Regel nicht im Internet sondern in deinem Mietvertrag. Dort sind alle Kosten aufgeführt, die im Rahmen des Mietverhältnis auf den Mieter umgelegt werden können. In der Regel sind dies alles Kosten die die entsprechende Berechnungsversorgung auch erlaubt. Über die vertraglich vereinbarten Kosten und den dort in aller Regel definierten Umlageschlüssel hinaus sind keine Kosten zusätzlich zur Miete abrechenbar. Ob einzelne Mieter oder Eigentümer die Wohnung nicht dauerhaft nutzen wird in aller Regel nicht berücksichtigt. Mann geht von einer dauernden Nutzung aus.


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