Passt dieser beschwerdebrief
meine digitalkammera ist kaputt gegangen - DAS möchte ich an den verkäufer schreiben:
Guten Tag!
Ich habe mir am 11.12.2007 zwei Digitalkameras der Sorte "Panasonic Lumix TZ3" gekauft. Bestellnummer ist die 7997.
Nun ist eine davon kaputt gegangen, und daher würde ich gerne von meinen Gewährleistungsrecht Gebrauch machen.
Wenn ich Ihnen die Ware schicke, bekomme ich die Versandkosten zurückerstattet?
Mit freundliche
xy
/end
Passt das so? Ich find die Überleitung vom kapuut-sein zu den versandkosten etwas zu aprupt. wie könnte ich das denn besser machen?
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Passt dieser Beschwerdebrief?
du musst schon dem Verkäufer mitteilen was an dem Gerät kaputt ist.
Wenn du z.B. die Kamera runtergefallen ist dann ist das keine Garantie. Dann musst du den Unterschied von Gewährleistung und Garantie beachten. Gewährleistung hast du ein halbes Jahr nach Kauf. Da muss der Händler beweisen das das Gerät nicht schon beim Verkauf kaputt war. Gelingt im Regelfall nicht. In diesem Fall kannst du kostenlos das Gerät an den Händler senden. Bei der Garantie nach 6 Monaten bis zu 2 Jahren, bist du in der Beweispflicht. Dann bekommst du die Kosten nur wenn er ein Herstellerfehler war. Sonnst zahlt du die Transportkosten und einen Überprüfung des Gerätes.
Ich glaube, du hast da etwas vertauscht.
GEWÄHRLEISTUNG hat man gesetzlich 2 Jahre lang. Garantie ist freiwillig vom Verkäufer.
aus wikipedia:
* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Hi baumibua
lass die Frage nach Rückerstattung der Versandkosten weg, und schreib: Eine Erstattung der angefallenen Kosten erachte ich als selbstverständlich.
Ich würde eher den Fehler schreiben und ab wann dieser auftrat. Gekauft geht ja aus dem Kassenbeleg hervor, den Du mit vorlegst.
Eigentlich schon ganz gut. Hilfreich wäre es, wenn du dem Lieferanten sagen würdest, was da nicht mehr läuft. Mit dem Versandkosten kann man das versuchen. Ich habe Zweifel, dass man einen Anspruch auf Erstattung hat.