Parke gehweg ohne verbotsschild
5 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Parke auf einem Gehweg ohne Verbotsschild.
Parken auf dem Gehweg
Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg nicht gestattet.
Nur wenn es ausdrücklich durch farbliche Markierungen oder
Schilder ausgewiesen ist, dürfen bzw. müssen Fahrzeuge
auf dem Gehweg geparkt werden.
Falls in Straßen keine Beschilderung oder Markierung angebracht ist, so
darf dort nur vollständig auf der Fahrbahn geparkt werden. Denn Geh-
wege sind Schutzräume für Fußgänger. Und besonders Kinder, Eltern
mit Kinderwagen, ältere Menschen und nicht zuletzt Rollstuhlfahrer sind
auf einen breiten Gehweg angewiesen.
Und wenn die Fahrbahn bei ordnungsgemäßem Halten auf der Straße zu
eng wird, dann muss man sich eine breitere Straßenstelle suchen. Denn 3,00 m
Restbreite ist für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr dringend erforderlich.
Daher ist das Parken an engeren Straßenabschnitten nach der StVO verboten.
http://www.koenigstein.de/sis/buergerservice/verkehrstipps/parken_gehweg/index.html
Nein, wenn der Fußweg nicht durch Parkflächenmarkierungen als Parkfläche ausgewiesen ist muß man auf der Straße parken.
Auf dem Gehweg darf man natürlich auch nicht parken, wenn keine Verbotsschilder aufgestellt sind.
Trotzdem gibt es aber noch eine Chance, Bußgelder zu umgehen, wenn wirklich noch mindestens 2 m für Fußgänger bleiben. In diesem Fall kann das Opportunitätsprinzip aus Ordnungswidrigkeitsgesetz den entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung aufheben.
Die Stadtsäckel sind allenthalben leer
die Vollzugsbeamten schlecht ausgebildet
- so und jetzt kommst Du mit dem Opportunitätsprinzip.
Vergiss es: Es iz nur opportun zu kassieren.
Das ist Unsinn, es gibt schließlich Gerichtsurteile, die solche Bußgeldbescheide wieder aufgehoben haben, obwohl die Kommunen gerne abkassiert hätten. Ich habe mich auf diese Weise übrigens selbst auch schon einmal erfolgreich gewehrt, als ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg parkte