Notarielle beurkundung pachtvertrag erforderlich

eine kurze Frage: Wenn A von B ein Grundstück mit Haus pachtet und vertraglich vereinbaren möchte, dass die Pacht auf den späteren Kaufpreis angerechnet wird, muss dies dann notariell beurkundet werden? Meiner Ansicht nach nicht, da ja noch nicht über das Grundstück verfügt wird. Bin gespannt auf Eure Meinungen

1 Antworten zur Frage

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Notarielle Beurkundung bei Pachtvertrag erforderlich?

Ob es rechtlich zwingend notwendig, kann dir am besten ein RA beantworten.
Ich persönlich würde es als A oder auch als B auf jeden Fall notariell beurkunden lassen.
Notwendig oder gar vorgeschrieben ist das nicht.
ABER:
Um Fehler in den Dokumentenformulierungen zu vermeiden, würde ich das schon über einen Notar laufen lassen.
Eine fehlerhafte Formulierung kann rechtsunwirksam sein oder gar Nachteile bringen.
Einen astreinen Pachtvertrag mit anschliessender Kaufoption kann nur ein Fachmann erstellen.


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