Notarielle beurkundung pachtvertrag erforderlich
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Notarielle Beurkundung bei Pachtvertrag erforderlich?
Ob es rechtlich zwingend notwendig, kann dir am besten ein RA beantworten.
Ich persönlich würde es als A oder auch als B auf jeden Fall notariell beurkunden lassen.
Notwendig oder gar vorgeschrieben ist das nicht.
ABER:
Um Fehler in den Dokumentenformulierungen zu vermeiden, würde ich das schon über einen Notar laufen lassen.
Eine fehlerhafte Formulierung kann rechtsunwirksam sein oder gar Nachteile bringen.
Einen astreinen Pachtvertrag mit anschliessender Kaufoption kann nur ein Fachmann erstellen.