Alle gesellschaftsverträge notariell beurkundet handelsregistereinträgen notarielle beurkundung zwingend vorgeschrieben

Die Frage bezieht sich auf folgende Rechtsformen OHG; KG, Partnergesellschaft, GbR, GmbH, UG , GmbH & CO. KG; AG Ich meine zu wissen, dass für alle Rechtsformen sowohl im Handelsregister als auch im Gesellschaftsvertrag die notarielle Beurkundung notwendig ist. Bin mir allerdings nicht ganz sicher.

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Müssen alle Gesellschaftsverträge notariell beurkundet sein? Sind bei Handelsregistereinträgen die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben?

Nein. Bei Personengesellschaften nicht.
Hier gut nachzulesen:
"2. Form: bei Personengesellschaften: Bei Personengesellschaften, die bereits mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehen, werden an den Vertragsinhalt regelmäßig keine besonderen gesetzlichen Anforderungen gestellt. Beurkundungsbedürftig ist der Gesellschaftsvertrag regelmäßig nur, wenn Grundvermögen in die Gesellschaft eingebracht werden soll.
3. Form bei Kapitalgesellschaften: Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften bedürfen regelmäßig der notariellen Beurkundung, vgl. § 2 GmbHG, § 23 AktG. Der Gesellschaftsvertrag muss bei Kapitalgesellschaften die jeweils im Gesetz vorgeschriebenen Mindestregelungen enthalten, wie bspw. Angaben über Firma, Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Betrag des Stammkapitals und die Höhe der Stammeinlagen. Diese gegenüber den Personengesellschaften strengeren Formvorschriften bestehen aus Gründen der Transparenz und des Gläubigerschutzes und verhindern bei Nichtbeachtung die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und damit deren Entstehung."
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Definition » Gesellschaftsvertrag « | Gabler Wirtschaftslexikon
Gesellschaftsvertrag Schriftform - vertragswerk24.info
ob zwingend in Deutschland entzieht sich meiner Kenntnis. Doch habe ich schon aus eigener Erfahrung gemerkt, das absichern durch etwas staatlichem du immer auf der sicheren seite bist
Also bei einer GbR definitiv nicht.
Macht auch nicht unbedingt Sinn - bei einer GbR.
Denn egal, was in dem Gesellschaftsvertrag drinsteht, der Notar beglaubigt es nur, ohne den Inhalt zu prüfen!
Da sollte man lieber einen fachkundigen RA konsultieren und den Vertrag durch diesen prüfen lassen.
Die Kosten für den Notar kann man sich sparen.
Wenn beide Gesellschafter unterschrieben haben, reicht das völlig aus und hat z. B. vor Gericht oder ganz allgemein in diesem Fall die gleiche Wertigkeit, als wenn es von einem Notar beglaubigt wird.


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