Namensänderung man geburtsnamen während ehe annehmen

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 05.01.1938 , zuletzt geändert durch Art. 17 des Dritten Verwaltungsverfahrensrechtsänderungsgesetzes vom 21.08.2002 kann der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen auf Antrag geändert werden. Ein Familienname darf gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Diese Regelung wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 11.08.1980 in der Fassung vom 18.04.1986 ausgefüllt. Gemäß Nr. 27 NamÄndVwV ist das Namensrecht durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter. Ein wichtiger Grund für die Namensänderung liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und dem berührten öffentlichen Interesse überwiegt. Im Interesse des Antragstellers rechtfertigt der Umstand, dass ein Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben kann, regelmäßig eine Namensänderung. Dabei ist bei der Prüfung der Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Familiennamens der sachliche Maßstab allgemeiner Erfahrungen anzulegen. Der bloße Umstand, dass ein Name dem Namensträger nicht gefällt, kann dagegen eine Namensänderung nicht rechtfertigen. Das Gericht hat keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass der unbestimmte Rechtsbegriff des „wichtigen Grundes“ in § 3 NamÄndG in der dargestellten Weise durch die Namensänderungs-Verwaltungsvorschrift ausgefüllt wird." Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz § 3 NamÄndG Gesetze und Kommentare :: JUSLINE Deutschland - JUSLINE Österreich - JUSLINE Deutschland Verwaltungsvorschrift zum NamÄndG findest du hier, Zugang ist aber über den kostenlosen Bürgerdienst nicht möglich : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz Einen online kostenlos zugänglichen Volltext habe ich nicht gefunden, hier nur Auszüge: Bürger + Stadt - Landeshauptstadt Magdeburg Namensänderung während der Ehe ist demnach nur bei Vorliegen eines "schwerwiegenden Grundes" möglich.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1575 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Namensänderung - Kann man seinen Geburtsnamen auch während der Ehe wieder annehmen?

mein Lieber
Da hätte ich mal vor 8 Jahren auf meinen NAMEN bestehen sollen
Dem Ehenamen voranstellen/ anfügen kannst Du ihn immer noch, § 1355 BGB. Wäre das ein akzeptabler Kompromiss?
§ 1355 BGB Ehename - dejure.org
oh nein-die bedien namen zusammen hören sich einfach beklppt an
Bitte.
Tut mir ja leid, Dir keine erfreulichere Auskunft geben zu können.
Taschentuch?
Ich weiß noch nicht wie, aber unter bestimmten Voraussetzungen muss das wohl gehen; behauptet jedenfalls eine Eisfee hier:
namensänderung nach hochzeit! - Seite 6
Mal schauen, ob ich noch etwas dazu finde.
Du willst doch nur wieder Roter_Pfeffer heissen.


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- Wenn die Agentur unterschrieben hat dann gilt er.hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag -


familienrecht
kann ich mein Besuchs und Umgangsrecht einklagen, da mein Mutter mir mein kind vorenthält?

- sich die Situation nicht ändern, so kann man das Umgangsrecht auch einklagen. Dennoch sollte man bei allem an das Kind -


namensänderung
Namensänderung nach Namensgebung

- Namen meines verstorbenen Vaters, also meinen Mädchennamen annehmen. Weiß jemand wie das ist, wenn eben nur eine Namensgebung -- lassen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Ich gehe davon aus, dass das in deinem Fall zutrifft. Setz Dich -- abwimmeln. Soviel ich weiß, gibt es spezielles Formular auf Namensänderung. Viel Glück und Du kannst in der BRD deinen Namen ändern -