Namensänderung nach namensgebung

Also es geht darum, dass meine Mutter vor einigen Jahren geheiratet hat und eine Namensgebung stattfand, sodass ich eben den Nachnamen meines Stiefvaters trage. Ich würde aber lieber den Namen meines verstorbenen Vaters, also meinen Mädchennamen annehmen. Weiß jemand wie das ist, wenn eben nur eine Namensgebung und keine Adoption stattgefunden hat? Wäre echt nett mehr darüber zu erfahren. Und die SuFu hat war Sachen über Namensänderung gehabt, aber eben nicht den Fall mit der Namensgebung.

1 Antworten zur Frage

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Namensänderung nach Namensgebung

es kann sein, dass bei der Namensänderung mit dem Standesamt etwas vereinbart wurde, ob Du bei Volljährigkeit noch einmal den Namen ändern kannst oder nicht. Entscheidend ist meiner Meinung nach, wie alt du bei der Namensänderung warst. Wende Dich an das zuständige Standesamt und lasse Dich auf keinen Fall abwimmeln. Soviel ich weiß, gibt es spezielles Formular auf Namensänderung. Viel Glück und
Du kannst in der BRD deinen Namen ändern lassen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt. Ich gehe davon aus, dass das in deinem Fall zutrifft. Setz Dich mit der Bürgerverwaltungmeister in Verbindung, die werden Dir sicherlich helfen können.
Geh aber bitte davon aus, dass es ziemlich lang dauern könnte, bis Du deinen Wunsch durchgesetzt hast. Die deutschen Behörden sind, was Anträge und Bürokratie angeht, nicht gerade schnell.