Müllgebühr mitbewohner anmelden

Folgende Situation: Ich verbachte einige Zeit bei meinem Exfreund. Die Zeit entspricht in etwa 5 Monaten, war dort jedoch nie angemeldt - Hauptwohnsitz war immernoch der bei meinen Eltern. Mein Name taucht zudem in keinem Mietvertrag auf. Nun meint mein Ex, er würde mich wegen "Steuerhinterziehung" oder ähnlichem anklagen. Sicherlich lächerlich aber dennoch frage ich mich: 1.in dem Fall mein Ex Ab welcher Zeit ist es stafbar? 3.) Ab wann wohnt man wirklich wo? Wie lange ist es nur ein Besuch?

7 Antworten zur Frage

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Müllgebühr: Wer muss einen Mitbewohner anmelden?

Normalerweise muss sowohl der Vermieter als auch der Mieter innerhalb einer Woche eine Meldung beim Einwohnermeldeamt abgeben, wenn jemand in einer Gemeinde eine Wohnung bezieht, wobei eine Wohnung auch nur aus einem Raum bestehen kann
Hat er einen Wohnort, ist das der Hauptwohnsitz, ansonsten gibt es auch nich Nebenwohnsitze.
Das BGB sagt zum Wohnsitz folgendes
§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.
Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Du musst Dich also "ständig" dort niederlassen.
Wenn von vornherein klar ist, dass Du nur für eine beschränkte Zeit bei Deinem Freund bleiben wolltest, dann ist das ja nicht ständig.
Im Extremfall hättest also nicht nur du, sondern auch dein Ex-Freund die Meldepflicht verletzt.
Ich bin nur Laie, aber ich glaube, in so einem Fall ist es eher schwer nachzuweisen, dass du da auf Dauer wohnen wolltest, es sei denn Du seiest da mi Sack und Pack eingezogen.
Und die Steuern und Abgaben für Dich werden ja an Deinem Hauptwohnsitz, also bei Deinen Eltern eingezogen, also kann auch nicht von Steuerhinterziehung gesprochen werden.
super. Ich hatte keine Möbel da und ncihts. nur Klamotten. selbst TV und Co standen noch zu hause.
Praktisch hattest Du Deinen Lebensmittelpunkt ja bei den Eltern. Insofern fallen wenn überhaupt da Gebühren an.
Es wäre natürlich hilfreich wenn Du geschrieben hättest, von welchem Amt Du Wohngeld für die Wohnung beim Freund bekamst? Weil Du was von Steuerhinterziehung schreibst. Sonst ja nicht möglich. Man weiß ja nicht mal was er mit Dir für einen Vertrag machte, mit dem Du einen Zweitwohnsitz beantragst.
Das ist ja das lustige.
Ich bekam keine staatlichen Gelder. Nur Kindergeld bzw. dies erhielten meine Eltern weil ich offiziel noch bei ihnen wohnte. Ich arbeitete bei meinem Ex.
Vertrag gibt es keinen, deshalb streiten wir uns gerade ja. Er hat sich bis zum letzten Moment geweigert, meinen Namen in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Deshalb war es ja nur "vorrübergehend".
Dann kann er gar nichts wollen! Im Gegenteil Du mußt Dich nicht belästigen lassen. Übrigens klug gehandelt, nicht Hals über Kopf die andere Wohnung aufzugeben.Nicht verunsichern lassen.
Alles kompletter Unsinn!
Du brauchst nicht weiter drüber nachzudenken.
Wenn Du nicht im MV stehst/standest
Seh ich im ersten Moment auch so.
Aber es gibt irgendwo eine Regelung von wegen Duldung und die Definition von Besuch.
Hast du mir da irgendwo einen Paragraphen der das erklärt? Also das da keiner Ansprüche hat?
Wenn Du nicht im MV stehst, brauchst Du auch nicht zu bezahlen!
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