Möblierte wohnung wie viel kaution einbehalten werden

Die Mietsicherheit wird für eventuelle Schäden bei Auszug gezahlt - doch wie viel davon kann bei welchen Schäden einbehalten werden? Muss die Summe für die Beseitigung der Schäden ausreichen? Muss man im Zweifelsfall sogar noch draufzahlen? Wie sieht es bei einer möblierten Wohnung aus? Gibt es da Unterschiede? Und was ist, wenn eine Reperatur sich nicht lohnen würde? Muss dann die Neuanschaffung finanziert werden? Was passiert in dem Fall mit den alten Möbeln? Fragen über Fragen.

18 Antworten zur Frage

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Möblierte Wohnung - wie viel von der Kaution kann einbehalten werden?

Die Mietkaution ist eine freiwillige, aber übliche Sicherheitsleistung seitens des Mieters an den Vermieter, die mietvertraglich vereinbart wird. Mietkaution dürfen höchstens drei Monatsnettokaltmieten betragen. Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zum Anfang des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den Folgemonaten. Der Vermieter muss die Mietkaution zinsbringend anlegen. Liegen bei Beendigung des Mietverhältnisses weder Wohnungsschäden noch ausstehende Abrechnungen vor, muss der Vermieter die Mietkaution inklusive der Zinserträge an den Mieter auszahlen.
Die Mietkaution - Regeln und Vorgaben | immonet
Wenn die Einrichtung in der Miete enthalten ist und nicht gekauft wird, ändert sich nichts an den üblichen Bestimmungen zur Kaution.
Übersteigt die Höhe des Mietzinszahlungs- und/oder Schadensersatzanspruchs die hinterlegte Kautionssumme muss er die Restsumme vom Mieter – wie jeden anderen Schadensersatzanspruch auch – einfordern.
Dies ergibt sich ganz einfach daraus, dass es natürlich bei entsprechendem – schlechtem – Zustand der Mietwohnung oftmals durchaus sein, dass der Vermieter berechtigte Ansprüche über die Kautionssumme hinaus geltend machen kann und die Kaution zur Deckelung einfach nicht ausreicht.
Kaution einbehalten für Renovierung oder Schönheitsreparaturen - Mietrecht.org
2.3
>> Die Kosten der Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierungsarbeiten trägt, bei wirksamer Abwälzung, der Mieter.
Sobald die Kostenhöhe und damit zugleich auch Schadensersatzhöhe für nicht oder mangelhaft ausgeführte Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten feststeht, verrechnet der Vermieter die Kautionssumme mit seinem Anspruch.
Dass heißt praktisch ausgedrückt, dass der Vermieter die Kaution in Höhe seines Anspruchs gegen den Mieter einbehält.
Ich sags ja nur ungern - aber das beantwortet praktisch alles, was ich nicht gefragt habe
oh.ich hätte wohl nicht nur die Frage, sondern auch den Zusatztext lesen sollen.tut mir Leid
Den schreibe ich meist aus guten Grund, ja
Bei einer möblierten Wohnung zählen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren als ganz normal. Wenn elektrische Geräte kaputt gehen, geht das nicht zu deinen Lasten. Das sind Dinge, die der Vermieter zu reparieren hat.
Wenn man als Mieter einer Wohnung oder Zimmer, egal ob unmöbliert oder möbliert, Dinge mutwillig zerstört, muss man diese als Mieter auch ersetzen.
Es kann passieren, das die Kaution für die Reparaturen in einer Wohnung nicht ausreicht und man drauf zahlen muss.
Wenn elektrische Geräte,- die mit vermietet wurden- kaputt gehen,.
Mutwillig nicht, aber als reine Abnutzungsspuren kann man das wohl auch nicht durchgehen lassen
Was passiert denn mit den Möbeln, die ich bezahlen muss?
.Mutwillig nicht, aber als reine Abnutzungsspuren kann man das wohl auch nicht durchgehen lassen
Es kommt auch darauf an, wie lange du in der möblierten Wohnung gewohnt hast. Wenn also die Möbel neu waren, als du eingezogen bist und bei einem Auszug ein Jahr später so aussehen, als ob eine Horde Hottentotten dort gehaust hätten, musst du die Möbel ersetzen. Wenn du aber viele Jahre dort gewohnt hast, fallen die Abnutzungsspuren entsprechend stärker aus, was normal ist. Also einfach mal hier schreiben, wie das denn jetzt bei dir aussieht.
Achso. Die abgenutzten Möbel kannst du nach Bezahlung dann natürlich behalten.
Etwa ein halbes Jahr Mietdauer, zwei Sessel haben sich nicht so gut mit den Krallen meiner Miez verstanden
Die Frage ist nun eben nur, ob ich die Sessel jetzt komplett neu kaufen muss , ob ich eine Reperatur bezahlen muss und ob ich die Sessel denn mitnehmen kann, wenn ich sie schon komplett bezahle?
Dann soll der Vermieter dir erstmal den Original-Kaufbeleg vorlegen. Und in einem halben Jahr schafft es keine Katze, die Sessel dermassen zu malträtieren, das man sie ersetzen muss.
Wenn du in einem Mieterverein bist, mach einfach mal mit denen einen Termin. Da kannst du dann das Problem schildern.
Wenn du dann im Endeffekt die Sessel bezahlen musst, gehören sie dir; nimm sie dann einfach mit.
Naja, ist eben so ein Kunstlederteil und die Katze hatte das Talent da mit Schwung auf die lehne zu stürtzen und sich mit den Krallen abzubremsen. höm.
Man sieht das schon und schön ist es nicht
Da ist aber eben die Frage, ob ich da nun anteilig was bezahlen muss, oder gleich den ganzen Sessel.
Bei Leder, egal ob echtes oder Kunstleder sieht man Kratzspuren schon deutlich. Es wird wahrscheinlich darauf hinaus laufen, das du die Sessel bezahlen musst. Dann aber gehören sie dir.
Muss die Summe für die Beseitigung der Schäden ausreichen? Muss man im Zweifelsfall sogar noch draufzahlen?
Ja
Wie sieht es bei einer möblierten Wohnung aus? Gibt es da Unterschiede?
Nein
Und was ist, wenn eine Reperatur sich nicht lohnen würde? Muss dann die Neuanschaffung finanziert werden? Was passiert in dem Fall mit den alten Möbeln?
Draufzahlen
Die Möbel einer möbelierten Wohnung gelten wie alles andere auch was dem Vermieter gehört.
Reine "Abnutzungen" sind vom Vermieter hinzunehmen. Beschädigungen natürlich, wie alles andere auch, zu ersetzen.
Und nein, wenn die Schäden in der Wohnung zu groß sind und die Kaution überschreitet, muss man im Fall der Fälle auch draufzahlen.
es kommt immer darauf an, ob es sicxh um Schäden/Gebrauchsspuren handelt, die ein Vermieter einfach hinzunehmen hat oder um Schäden, die er nicht
akzeptieren muß:
Nicht alle Gebrauchsspuren müssen beseitigt werden
Es ist nicht verwunderlich, dass nach dem Auszug von Mietern Gebrauchsspuren zurückbleiben. Das Leben in der Wohnung, aber auch der Umzug selbst hinterlassen unschöne Relikte an Wänden, Türen oder Fußböden. Einige Mängel darf der Vermieter beanstanden, während er andere ohne Anspruch auf Schadensersatz hinnehmen muss. Welche das sind, wird im Folgenden erläutert:
1. Streichen in Eigenarbeit?
Streicht der Mieter in Eigenregie, führt dies nicht immer zum professionellsten Ergebnis. Auch Freunde oder Bekannte, die der Mieter t, sind im seltensten Fall Meister des Malerhandwerks. Leider gehört dieser Umstand zu den Dingen, die der Vermieter hinnehmen muss. Denn gesetzlich ist es zulässig, dass Mieter die Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag vereinbart wurden, selbst vornehmen.
2. Zerkratzte Fußböden
Nach dem Auszug weisen die meisten Fußböden Kratzer, Druckstellen oder Abnutzungsspuren auf. Eine Sanierung dieser Schäden zählt aber nicht zu den Schönheitsreparaturen und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters. Für Makel, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, wie beispielsweise Brandlöcher oder Weinflecken, muss der Bewohner aufkommen.
3. Abnutzung von Armaturen und Interieur
Auch ein abhanden gekommenes Kühlschrankfach oder ein verkalkter Duschkopf berechtigen den Vermieter nicht zu einer Schadensersatzforderung. Das Amtsgericht Zweibrücken entschied , dass diese Art der Defekte der normalen Abnutzung zugeschrieben werden, weshalb der Mieter nicht dafür aufkommen muss.
4. Mängel im Bad
Kleine Kratzer auf den Fliesen oder verfärbte Fugen zählen zu den normalen Abnutzungsspuren. Sofern diese Mängel nur im üblichen Maß auftreten, muss dieser Zustand vom Eigentümer akzeptiert werden -
5 Mängel, die Eigentümer bei der Wohnungsübergabe hinnehmen müssen


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