Mutterschutz zahntechnik
wie ist das genau bei einer schwangerschaft in der branche zahntechnik?
kann man - nachdem man erfährt dass man schwanger ist - sofort in den mutterschaftsurlaub gehen und aufhören zu arbeiten?
kommt es auf die tätigkeit im labor an?
es ist ja so, wenn eine gefährdung für das kind besteht, kann man in den mutterschutzurlaub gehen.
2 Antworten zur Frage
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Mutterschutz bei der zahntechnik
Du würdest zuerst von deinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekommen. Hier einiges zum Thema:
Schwangere dürfen nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei
denen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergeben hat, dass Sicherheit oder Gesundheit von
Mutter und Kind gefährdet werden.
Als Grundsatz gilt: Mitwirkung und Durchführung aller Behandlungsmaßnahmen mit Gefahr von
direktem Blut-, Serum- oder Speichelkontakt sind ebenso wie Tätigkeiten mit kontaminierten stechenden,
schneidenden oder bohrenden Instrumenten verboten.
Tätigkeiten der Negativliste unterliegen für Schwangere grundsätzlich dem Beschäftigungsverbot. Sie
dürfen auch nicht in „Eigenverantwortung“ damit beschäftigt werden. Tätigkeiten der Positivliste sind
erlaubt. Zweifelsfälle sind durch die Gefährdungsbeurteilung zu klären.
http://www.blzk.de/itdaten/datred/B05_mutterschutz.pdf
super, das hilft mir erstmal.!
ich denke in dem pdf kann ich alles weitere nachlesen.
Es stimmt du darfst keine Tätigkeiten ausführen in der Schwangerschaft die der negativliste unterliegen , aber dein Arbeitgeber darf dir eine andere Tätigkeit vermitteln in seinem Betrieb die man dir in deinem Zustand noch zumuten kann. Am Gehalt darf aber nichts verändert werden.