Mietvertrag kündigung post drausen habe rückschein unterschrieft bekommen ist gut schlecht mich
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Mietvertrag kündigung per post drausen, habe heute den rückschein mit unterschrieft bekommen ist das gut oder eher schlecht für mich
aber damit ist die kündigung doch noch nicht bestätigt oder doch.?
er braucht sie nicht zu bestätigen, sondern nun läuft die Frist, in der Du die Wohnung verlasen musst und so lange Du die Miete zu bezahlen hast.
Eine Kündigung ist innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen als einseitige Willenserklärung ausreichen.
Jetzt hast du den Beweis, dass der Empfänger die Kündigung erhalten hat. Den Rückschein gut aufbewahren.
Der Empfänger, also in deinem Fall der Vermieter, braucht nichts mehr extra zu bestätigen, denn er hat den Empfang der Kündigung bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Rückschein.
Eher neutral.
Denn ein Rückschein sagt keinesfalls etwas über den Inhalt aus.
Theoretisch und praktisch könntest du ein leeres Blatt in einem
Briefumschlag stecken, und per Einschreiben wegschicken.
Da erhälst du auch einen Rückschein.
Wenn der Vermieter nicht gerade der Seriöseste ist,
kann er behaupten es handele sich um etwas Anderes.
Also - neutral.
es ist im Zweifel schlecht für Dich und möchte daher auch kurez erläutern weshalb:
- durch den Rückschein des Einschreibens kann aber nur bewiesen werden, dass ein Umschlag versandt wurde und wann dieser Umschlag, was immer er enthalten haben mag/soll beim Empfänger ankam - bstätigt durch seine Unterschrift - n i c h t aber was der Inhalt des erhaltenen Umschlages war absolute Einschränkung des Beweiswertes etwa in einem Gerichtsverfahren, wenn der Empfanger etwa behauptet, der Umschlag war leer oder es befand sich ein Flyer darin und er habe sich schon gewundert - Ein weiteres Risiko dieses untauglichen Mittels der Kündigung: Niemand ist überhaupt dazu verpflichtet ein Einschreiben/Rückschein anzunehmen oder ein hinterlegtes abzuholen - damit geht man das Rsiko der Fristversäumung ein, wenn es nach einer Woche Aufbewahrungsdauer bei der Post wieder beim Absender eintrifft - Wirklich sicher kündigen geht ganz anders
Du kannst beweisen, dass der Empfänger einen Brief von dir bekommen hat. Wenn er böswillig wäre, könnte er dessen Inhalt bestreiten.
Auch wenn Juvenus nicht ganz unrecht hat, hast Du alles richtig gemacht und der Rückschein bestätigt den Eingang des Schreibens. Keine Bange, warum sollte der Vermieter so was machen.
Um sicher zu gehen, würde ich auf jeden Fall immer ein Einschreiben per Rückschein und dem Vermerk "persönliche Übergabe " senden; was glaubst Du was es für Vermieter gibt°! Ich traue keinem mehr.
Wenn Du auf den Einschreibebrief zusätzlich den Vermerk " eigenhändig " geschrieben hast, dann ist das für Dich ein Beweis, dass der Empfänger in Deinem Fall der Vermieter die Kündigung selbst in Empfang genommen und somit erhalten hat! Er muss nämlich in dem Fall dem Postboten per Unterschrift den Empfang bestätigen und das würde dann auch bei Dir auf dem Rückschein stehen, also die Unterschrift des Vermieters.
Hier noch was über die verschiedenen Einschreibearten:
Häufige Fragen | Deutsche Post | Einschreiben
Für falsche Rechtsauskünfte könnte der Antwortende haftbar gemacht werden. Rechtsauskünfte ohne Kennntis des Staates sind deshalb besonders waghalsig.