Mietrecht wohnung kündigen

Hallo Gemeinde ich stehe vor folgendem Disaster: Ich habe eine Wohnung, die ich erst zum 1. August fristgerecht kündigen kann. Der Vertrag für die neue Wohnung beginnt mit dem 1.Juli 2011. Ich bin bereit, die Kaltmiete für die alte Wohnung aus eigener Tasche zu zahlen, wenn es denn sein muss. Gründe für den Wechsel sind unter anderem Beginn einer Ausbildung in einer anderen Stadt. Reicht es rechtlich gesehen, nur die Kaltmiete zu zahlen, da die Wohnung einen Monat leer steht? Und muss ich Besichtigungen immer zulassen, oder reicht es, wenn ich in der Kündigung schreibe, dass sie ab dem 1.Juli besichtigen können?

3 Antworten zur Frage

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Mietrecht - Wohnung kündigen

Nein!
Frage gab es schon so oft. Überlege doch einmal selbst!
Die NEbenkostenvorauszahlung und andere Fixkosten gehören zur Miete.
Wenn du eben "überbezahlst", dann bekommst du dies ja mit der Abrechnung gutgeschrieben. Einfach nur so "einbehalten" und die reine Kaltmiete zu bezahlen ist so nicht üblich!
Denn zur Warmmiete gehören ja noch andere Kosten, die abgeführt werden müssen.
Also, bezahle einfach so wie es sich gehört. Die Differenz bekommst du schon wieder.
Abgesehen davon kannst du ja die "alte" Kaution benutzen um zu überbrücken.
Na ja, Besichtigungen sind ja im Interesse oder nicht?
Wenn du keine Zeit oder nicht da bist, dann geht es halt nicht.
Aber hey, meist findet man doch schnell einen Nachmieter und kann sich Folgekosten sparen. Ich hatte bis jetzt immer schnell einen Nachmieter gefunden und mir "DOPPELZAHLUNGEN" gespart.
Lass auf jeden Fall Strom, Gas, Wasser zum Tag Deines Auszugs ablesen.
Die Kosten dafür muss der Vermieter tragen.
Da die Heizung nicht allein nach Verbrauch abgerechnet wird, wirst Du für die Zeit, die Du nbicht mehr in der Wohnung wohnst, den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizungskosten bezahlen müssen.
Muss man für eine gekündigte Wohnung noch Warmmiete bezahlen obwohl man in dieser nicht mehr wohnt?
such doch einfach nen nachmieter. dann musste auch nix zahlen!
www.wg-gesucht.de


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