Mietrecht wohnung kündigen
3 Antworten zur Frage
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Mietrecht - Wohnung kündigen
Nein!
Frage gab es schon so oft. Überlege doch einmal selbst!
Die NEbenkostenvorauszahlung und andere Fixkosten gehören zur Miete.
Wenn du eben "überbezahlst", dann bekommst du dies ja mit der Abrechnung gutgeschrieben. Einfach nur so "einbehalten" und die reine Kaltmiete zu bezahlen ist so nicht üblich!
Denn zur Warmmiete gehören ja noch andere Kosten, die abgeführt werden müssen.
Also, bezahle einfach so wie es sich gehört. Die Differenz bekommst du schon wieder.
Abgesehen davon kannst du ja die "alte" Kaution benutzen um zu überbrücken.
Na ja, Besichtigungen sind ja im Interesse oder nicht?
Wenn du keine Zeit oder nicht da bist, dann geht es halt nicht.
Aber hey, meist findet man doch schnell einen Nachmieter und kann sich Folgekosten sparen. Ich hatte bis jetzt immer schnell einen Nachmieter gefunden und mir "DOPPELZAHLUNGEN" gespart.
Lass auf jeden Fall Strom, Gas, Wasser zum Tag Deines Auszugs ablesen.
Die Kosten dafür muss der Vermieter tragen.
Da die Heizung nicht allein nach Verbrauch abgerechnet wird, wirst Du für die Zeit, die Du nbicht mehr in der Wohnung wohnst, den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizungskosten bezahlen müssen.
Muss man für eine gekündigte Wohnung noch Warmmiete bezahlen obwohl man in dieser nicht mehr wohnt?
such doch einfach nen nachmieter. dann musste auch nix zahlen!
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