Mietminderungsschreiben

Guten Abend. In unserem Block gibt es ein Mieterpäärchen das keine Rücksicht auf andere Mieter nimmt. Da kommt ständig einen riesen Krach aus der Wohnung. Ruhezeiten/Tage kennen die nicht und da wir in unserem Block sonst schon dünne Wände haben dringt es auch in die angrenzenden Wohnungen ein. Der halbe Block hat sich schon beim Vermieter beschwert aber ausser den Krachmachern jeden Monat zu sagen das sie nicht so einen Krach machen sollen - was nichts bringt - hat der Vermieter nichts unternommen. Jetzt haben wir ausgemacht das wir eine Mietminderung androhen, damit sich dann vlt endlich mal was tut. Muss der Vermieter auf diese Reagieren? Kann mir jemand dabei helfen oder Tipps geben, weil diese Situation ist ja nicht mehr auszuhalten. Sonst müssen wir bald vor Gericht, weils dem Vermieter ja anscheinend egal ist wie es seinen Mietern geht

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Mietminderungsschreiben

Mietminderung wegen Lärmbelästigung ist immer eine heikle Sache, aber trotzdem selbstverständlich statthaft. Sollte die Angelegenheit vor Gericht gehen, wäre es gut, wenn Ihr ein Lärmprotokoll vorlegen könntet.
Den Brief an den Vermieter könntet Ihr so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mehrfach durch mehrere Mieter des Hauses. mitgeteilt wurde, wird die Hausruhe durch die Familie. seit. wiederholt und nachhaltig gestört, insbesondere während der gesetzlich einzuhaltenden Ruhezeiten. Die Lärmbelästigungen erfolgen dergestalt. Ihre Abmahnungen an die Familie haben bisher zu keinem Ergebnis geführt.
Wir fordern Sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass Familie. sich umgehend an die Hausordnung hält und ihren Lärmpegel auf ein Normalmaß zurückführt.
Die Lärmbelästigung stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar, der uns gemäß § 536 BGB berechtigt, die Miete entsprechend der Beeinträchtigung der Mietqualität zu mindern. Von diesem Recht machen wir ab sofort bis zur Abstellung des Mangels Gebrauch und mindern die Miete in noch zu bestimmender Höhe. Sämtliche Mietzahlungen erfolgen ab sofort unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Abstellung des Mangels.
Die Mietminderung wird rückwirkend im jeweils folgenden Monat geltend gemacht.
Ein Lärmprotokoll wird derzeit geführt und geht Ihnen ggf. regelmäßig per Post zu.
Bezüglich der Höhe der Mietminderung solltet Ihr Euch entweder bei der Öffentlichen Rechtsauskunft , bei einem Mieterverein oder evtl. bei der Verbraucherzentrale Rat einholen. Zur Beratung unbedingt den Mietvertrag mitnehmen.
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