Meinen vermieter anzeigen dritten personen kündigungsgrund nennt ohne einstimmung

Wie oben schon gesagt Frage ich ob ich deswegen meinen Vermieter anzeigen kann er hat dritten Personen den Grund unserer Kündigung genannt ohne das vorher mit uns zu besprechen geschweigedenn nachzufragen ob es überhaupt für uns in ordnung ist dadurch haben wir jetzt Probleme im Elternhaus. Eine hilfreiche Antwort wäre sehr nett

21 Antworten zur Frage

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Kann ich meinen Vermieter anzeigen wenn er dritten Personen den Kündigungsgrund nennt ohne unsere einstimmung?

Ja, selbst wenn er den Wahrheitsbeweis erbringt macht er sich strafbar -
Strafgesetzbuch
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht
Handelt es sich denn überhaupt um eine Beleidigung?
das schreibt der Fragesteller nicht - Seine Frage war ja lediglich, ob
er seinen Vermieter anzeigen kann - Kann er
aber die o.g. Probleme im Elternhaus wird das nicht lösen
eine Strafanzeige ist wie die Keule der Steinzeitmenschen - droht man mit ihr verbreitet sie Angst - ist sie erst einmal geworfen und hat möglicherweise ihr Ziel verfehlt, hat sie jeglichen Schrecken verloren
für die antworteten ich wollte aber nicht wissen ob die Probleme im Elternhaus besser oder schlimmer werden sondern einfach nur ob ich aus diesem Grund berechtigt bin meinen Vermieter anzuzeigen
http://www.wowi-qlb.de/kontakt/vermieterbescheinigung.pdf
Versuch macht klug
Naja, wenn der Grund so heftig ist, dass er ihn nicht nennen soll, würde ich mir echt mal Gedanken machen. Wenn ich meinen Mieter rausklagen musste, weil er 3 Monate keine Miete gezahlt habe, darf ich das auch sagen - ich brauch ja nicht von dem blöden Sack reden und muss ihn ja nicht beschimpfen. Aber die Wahrheit darf man sagen. Nur beleidigen eben nicht.
Hättest keinen Quatsch gemacht, hättest jetzt keinen Streß. Da ist nicht dein Vermieter dran schuld.
Nein.eher denjenigen,der weiterplappert.
solltet ihr minderjährig sein, haben die Eltern das Recht so etwas zu erfahren
solltet ihr volljährig sein, dann löffelt eure Suppe selber aus
Selbst wenn wird die Anzeige wohl wegen Geringfügigkeit fallgengelassen.
Ich bezweifel dass er da irgendeiner Form von Schweigepflicht unterliegt.
Du kannst jeden anzeigen. Man findet sogar stets Anwälte, die einen in einer noch so aussichtslosen Angelegenheit vertreten würden.
Bewerber einer neuen Mietwohnung haben meist einen Vordruck dabei, wo der vorherige Vermieter positive oder negative Angaben zum Interessenten macht
der Empfänger ist AUCH ein "Dritter
Hat er den Eltern von Drogenparties berichtet oder dergleichen?
Sag mal gehts eigentlich noch drogenpartis wo sind wir denn hier und ja wir sind volljährig
Ruhig bleiben. Claus schließt gerne von sich auf andere.
Ich wäre einfach über eine sinnvolle Antwort auf meine frage dankbar und nicht so wie ja Drogen und minderjährig oder irgendwas anderes das war immerhin nicht die Frage.
Der Sinngehalt einer Antwort ist durchaus abhängig von der Art des Kündigungsgrundes. Wenn er Euch gekündigt hat wegen eben einfach beispielsweise Drogenparties oder kriminellen Machenschaften und Euch sonst nichts weiter passiert, dann könnte Klappe halten einer Anzeige vorzuziehen sein.
Es war eine ganz normale Kündigung die sowohl von uns als auch von denen aus ging
Die bedarf doch keines Grundes? Versteh ich jetzt nicht. Und wegen einer ganz normalen Kündigung dürfte es doch keine Probleme mit dem Elternhaus geben?
Vor allem macht eine Anzeige dann noch weniger Sinn.


recht
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- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- des hoffentlich einseitig von Dir unterschriebenen und ohne Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst. -


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