Mann uneheliches kind was man untergejubelt 400 euro job unterhalt zahlen
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Wenn ein Mann ein uneheliches Kind hat, was man ihm "untergejubelt" hat, und er einen 400-Euro Job hat, muss er dann unterhalt zahlen?
Bei Nachweis von "untergejubelt" mit einem Vaterschaftstest, der ergibt, dass er nicht der Vater ist, zahlt er gar nichts.
Ist er der Vater, müsste er zahlen. Was er mit einem 400 € wohl kaum kann. Die ergänzende ALG-II-Leistung, sofern er sie erhält, könnte unter Umständen durch die Differenz zwischen der normalen Pfändungstabelle und der Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsfälle eventuell eine Differenz von ca. 100 € ergeben, die man ihm abziehen kann. Den Rest würde dann das Jugendamt übernehmen, als Darlehen an die Mutter ausgezahlt, falls der Vater jemals nochmal pfändungsfähig würde. Also: Vaterschaftstest bei Unterhaltsforderungen, falls Zweifel an der Vaterschaft bestehen, wäre schon angebracht.
Ob untergejubelt oder nicht: mit einem 400-Euro-Job musst du keinen Unterhalt zahlen. Das langt ja noch nicht mal für den Mann zum leben, wie soll er denn dann noch Unterhalt abdrücken können.
wenn du nachweisen kannst das es "untergejubelt" ist, also nicht von dir, musst du logischerweise nichts zahlen