Mann christlich heiraten ohne ehe vollzieht
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Darf ein Mann christlich heiraten ohne das er die Ehe "vollzieht"?
Er braucht keine christliche Ehe einzugehen, es reicht die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit einem Deutschen - umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichnet. Daraus folgt auch ein Aufenthaltsrecht für den ausländischen Lebenspartner.
Lebenspartnerschaftsgesetz – Wikipedia
er braucht nicht in der Kirche zu heiraten. Nur gibt es vieles zu bedenken
Rechtlich gesehen gibt es keine "christliche" Ehe. Geistliche dürfen auch keine kirchliche Eheschließung bei Unverheirateten vornehmen, d.h., die Eheschließung ist hierzulande immer prioritär eine bürgerliche. Eine kirchliche Eheschließung kann erst NACH der standesamtlichen Trauung stattfinden. Ob es dann eine "christliche" Ehe wird oder nicht, ist für das Bleiberecht ablsolut unerheblich.
Das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften ermöglicht es - in Deutschland bisher nur gleichgeschlechtlichen - Partnerschaftswilligen, einen eheähnlichen standesamtlich beglaubigten Vertrag zu schließen. Dabei ist die sexuelle Orientierung der Partner irrelevant, d.h., wer sich so verpartnern möchte, ist keineswegs gehalten, seine sexuelle Orientierung "nachzuweisen". In Frankreich können eine Verpartnerung auch verschiedengeschlechtliche Paare eingehen, nennt sich pacs , ist hier aber nicht möglich.
Scheinehe. Da haben Äusländerämter und danach Familiengerichte das Problem des Nachweises: Es muss bewiesen sein, dass die Partner sich einig waren, keine Ehe begründen zu wollen, bevor ein Familiengericht eine Ehe nach BGB §1314 aufheben kann. Wer heiratet und zusammen an einer gemeinsamen Adresse lebt, dem kann nicht so ohne weiteres eine Scheinehe unterstellt werden. Natürlich gibt es trotzdem immer wieder Verurteilungen von Strafgerichten , und Wiki schreibt dazu:
"In der Praxis kommt es regelmäßig zu Verurteilungen von deutschen wie ausländischen Beteiligten an Scheinehen. Die entsprechenden Nachweise werden von den Ausländerbehörden und der Polizei in der Regel durch gleichzeitige und getrennte Befragungen der Partner über die Umstände des Kennenlernens, der Eheschließung und der Lebensverhältnisse, Ermittlungen vor Ort gesammelt. Diese reichen den Strafgerichten für Verurteilungen dann regelmäßig aus."
Scheinehe – Wikipedia
Andere Probleme: Wer eine Scheinehe eingeht, wird wissen, dass er/sie sich in die Hand des hiesigen Partners begibt, denn bei Streitigkeiten besteht nun mal das Risiko der Denunziation. Dann gibt es jene Männer, die schwatzhaft und angeberisch mit ihrer Scheinehe prahlen. Und es gibt nachbarschaftliche Beobachtungsgenies, die dem Ausländeramt auch mal gern einen Tipp zu kommen lassen.
Ansonsten: Eine Scheinehe als solche ist kein Straftatbestand, strafbar sind Falschaussagen.
Soviel ich weiß nein - aber wer soll das kontrollieren?