Man staatsanwaltschaft über person schreibt schriftliche lüge öffentlich lügner bezeichnen
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Darf man, wenn die Staatsanwaltschaft über eine Person schreibt: ". schriftliche Lüge." diese Person öffentlich als Lügner bezeichnen?
Es ist natürlich so gemeint, dass die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Verfahren über einen Beschuldigten geschrieben hat, er hätte eine schriftliche Lüge begangen.
dann kann man diese Person doch als Lügner bezeichnen, oder?
Dein Frage ist etwas konfus geschrieben.
Du darfst grundsätzlich gegenüber einem Staatsanwalt oder Richter nicht lügen. Wenn Du beweisen kannst das jemand irgendwann gelogen hat, kannst Du es auch so schreiben. Wenn es aber nicht so ist, oder Du es nur annimmst.es nicht beweisen kannst.läufst Du Gefahr eine Beleidigungsanzeige zu bekommen
Wenn ihm diese Lüge nachgewiesen wurde, JA.
Stopp! Halt!
Ich verstehe Deinen Text hoffentlich richtig, dass es darum geht, dass die StA'schaft festgestellt hat, das ein Beklagter gelogen hat?
Dies würde in KEINEM Fall ein Recht einräumen, dies öffentlich zu machen. Es ist zwar eine Feststellung der Anwaltschaft, aber deswegen gibt es keine "Freikarte" das öffentlich herum zu erzählen. Dies stellt nämlich NUR fest, dass die Person in DIESEM Fall gelogen hat. Sonst nichts.
Würde man hergehen und diesen Menschen nun öffentlich als "Lügner" hinstelen würde es ihm zustehen, diejenige Person die sowas öffentlich von sich gibt zu verklagen da dies deutlich eine rufschädigende Aussage ist und negative Folgen für die Person mit sich bringen kann.
Der Beschuldigte ist Träger eines öffentlichen Mandats. Bürgermeister seit 22 Jahren. Und wie es mit Beweisen untermauert werden kann, eben ein Lügner.
für die ergänzende Info.
Änder leider nichts an der geschriebenen Tatsache, dass es rufschädigend wäre, dieses "Urteil" zu publizieren.
Weil es eine persönliche Genugtuung wäre