Man oma recht enkelkinder sehen sohn volljährig ist

Nein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben die Erziehungsberechtigten. In einer Familie, in der solche Fragestellungen auftauchen möchte ich persönlich aber nicht leben.

8 Antworten zur Frage

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Hat man eigentlich als Oma das Recht seine Enkelkinder zu sehen, auch wenn der Sohn volljährig ist?

Nein, natürlich nicht. Ein Volljähriger kann ja selber entscheiden, wen er sehen will oder nicht.
Ok, verlesen. Ist natürlich Unsinn.
In diesem Fall bestimmen das die Erziehungsberechtigten, die haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. das Sorgerecht und die können den Kontakt mit wem auch immer untersagen.
sie meint die enkel zu sehen, also die kinder des volljährigen sohnes
Ach du je, sorry. Klassischer Lesefehler.
Die Fragestellung hat nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun, sondern mit dem Umgangsrecht.
Und nach §1685 BGB gibt es auch für Großeltern ein Umgangsrecht.
> BGB - Einzelnorm
Allerdings wohl nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Auf diesen Seiten wird dies diskutiert:
> http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1066248/Umgangsrecht-fuer-Grosseltern
> http://grosseltern-report.de/posts/655-umgangsrecht-fuer-grosseltern-nur-wenn-es-dem-kindeswohl-dient
> - Sozietät Poppe / Pinneberg
Wenn die Oma das Enkelkind noch nie gesehen hat, wird sie dies auch gerichtlich nicht durchsetzen können.
Hat sie es aber beispielsweise mit großgezogen, also nahezu täglich betreut, hat sie große Chancen, vom Richter ein Umgangs-/Besuchsrecht zugesprochen zu bekommen.
Allerdings dauert so ein Verfahren auch ewig und drei Tage.
Und wenn das Enkelkind gerade erst geboren wurde?
Nein, denn ein Volljähriger Mensch kann selbst entscheiden, wer ihn sehen darf und wen er sehen will. Aber moralisch gesehen, sollte man der Oma einräumen, das Enkelkind sehen zu dürfen, zumal man ja nie weiß, wann es das letzte Mal ist.
aber dann haut deine antwort nicht hin, niemand hat gesagt das die enkel volljärig sind!
sondern der sohn ist volljährig