Eltern pro familia man nicht volljährig ist

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Müssen die Eltern mit zu Pro Familia, wenn man noch nicht volljährig ist?

Was müssen Frauen wissen, die noch nicht 18 Jahre alt sind?
Eine noch nicht volljährige Schwangere kann ohne vorherige Einwilli-
gung ihrer Eltern die Schwangerschaft feststellen lassen, die Beratung
über die Hilfen in Anspruch nehmen oder eine Indikation zum Schwan-
gerschaftsabbruch erhalten. Die Schweigepflicht der beratenden Personen
gilt auch gegenüber den Eltern. Entsprechendes gilt, soweit das Sorge-
recht anderen Personen übertragen wurde.
.
Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der oder des
Sorgeberechtigten zum Abbruch nötig. Will eine Minderjährige die
Schwangerschaft ohne diese Zustimmung abbrechen, muss die behan-
delnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sich vergewissern, dass sie ein-
sichts- und urteilsfähig ist. Das bedeutet, dass sie die Tragweite des Ein-griffs begreift und das Für und Wider abwägen kann, um verantwortlich
zu entscheiden. Dies muss im Einzelfall beurteilt werden.
http://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf
ich würde meinen ja außer sie hat einen Vormund. Das kann aber auch beim Familien Gericht auf Wunsch des minderjährigen gestellt werden