Man ladendiebstahl begeht warum wird nicht neben diebstahls steuerhinterziehung angeklagt

weil schließlich umgehet man ja hiermit die Mehrwertsteuer

3 Antworten zur Frage

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Wenn man Ladendiebstahl begeht, warum wird man dann nicht neben Diebstahls wegen Steuerhinterziehung angeklagt?

du klaust doch die Ware incl. mehrwertseteuer.
Und die musst du letztendlich ersetzen.
Merkwürdig, aber die Steuer zieht den Kürzeren.
MWSt führt das Geschäft nach erzielen Umsätzen ab. Bei geklauter Ware ist der Umsatz = 0. Und der Laden zahlt muss keine Steuer zahlen. Du als Verbraucher mit Zahlung = 0 bist nicht der Steuerpflichtige.
Noch merkwürdiger:
Wenn der Geschäftsinhaber Ware für seinen Privatbedarf entnimmt, ist das ein steuerlicher Vorgang. Die beim Wareneinkauf erstattete Vorsteuer muss er dem Finanzamt wieder zurückzahlen.
Gar nicht merkwürdig: Viele, vielleicht die meisten, Privatentnahmen werden erst gar nicht verbucht und gehen beim Jahresabschluss in Lagerbestandsveränderung unter. - Klappt bei einem Autohändler, der sich privat einen Mercedes aus dem Geschäftsbestand entnimmt, natürlich nicht. Der deklariert ihn dann als Geschäftsfahrzeug.
Der Umsatzsteuer unterliegt eine Lieferung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmern ausführt.
Eine Privatperson ist einen Gegenstand durch Diebstahl an sich bringt, kann damit nicht der Umsatzsteuersteuer unterliegen.
Der Ladenbesitzer schuldet die Umsatzsteuer auf den gestohlenen Gegenstand auch nicht, da er weder eine Lieferung noch gegen Entgelt erbringt.
Das ist nicht das selbe.
MwSt und Steuer sind 2 verschiedene Dinge.


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