Man kampfhund trotz haltungsverbot vermieters pflege nehmen
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Darf man einen Kampfhund trotz Haltungsverbot des Vermieters in Pflege nehmen,
Versuchs doch mal bei der Anwaltshotline im Internet, vielleicht können die helfen.
Nein , darf er nicht. Ein Halteverbot ist nicht an eine Tageszeit geknüpft. Ein Kampfhund ist immer eine potentielle Gefahr und kann auch mit bestandenen Wesentest verboten werden