Man 15 jahren vertrag über internet abschließen rechtskräftig ist

Sachverhalt: so ne komische Seite mit einem Angebot, wo von einem kostenpflichtigen Abonnement nach 14 Tagen ohne Widerruf höchstens kleingedruckt die Rede war. KOSTENLOS stand jedenfalls ganz groß drauf. Hab gehört, dass bei sowas im Internet nach einigen Urteilen das Wort "Kosten" o.ä. aber gut sichtbar zu sehen sein muss. Außerdem können die mir doch gar nix, da ich mit 15 nur eingeschränkt geschäftsfähig bin. Oooder?

7 Antworten zur Frage

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Kann man mit 15 Jahren einen Vertrag über das Internet abschließen, der rechtskräftig ist?

Nein is mir auch passiert solange deine Eltern nicht zugestimmt haben nicht hab mir n anwalt genommen der hat denen ein Brief geschickt die wollten eine kopie von meinem ausweis um zu eglaubigen das ist unter 18 war und fertig
Hehe, ich würd mal nicht erwähnen, das du erst 15 bist.
Meistens verlangen die das Alter, und da muss man 18 sein.
Wenn du da angemeldet bist, musst du es falsch ausgefüllt haben --> Urkundenfälschung.
Sagen SIE zumindest.
Kann man aber auch ignorieren das ganze.
Sie hoffen darauf, das du Angst kriegst und zahlst.
Nur ein Fall is vor Gericht gegangen - was sie nicht tun hätten dürfen
Aber zur Sicehrheit schreib denen ne Mail, google ein bisschen, der Vertrag is ungültig, da es nicht ersichtlich war, das damit Kosten verbunden sind.
ja das stimmt. dir kann nicht passieren, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist
Mit 15 ist man nur bedingt Geschäftfähig
du bist nur bedingt geschäftsfähig also is der vertrag rechtlich gesehen net gültig
wenn es dein taschengeld nicht übersteigt
aber wenn man einen vertrageingehen willkannstdas knicken wenn du das machen würdest wie mit einemprepadhandy geht das immer wieder aufladen wenn leer
du bist imm sinne des gesetzes nicht geschäfstfähig
nur mit einverständnis deiner eltern
ist natürlich gerade bei solchen seiten so eine sache
kann dir und deinen eltern nur raten sich einen rechtsbeistand zu suchen
also für die zukunft immer genau die AGB lesen
udula1
Kann man sich über streiten: Wenn dein Taschengeld zur Bezahlung ausreicht, dann schon. Kann die Gegenseite aber nicht beweisen und dann geht es ohne Genehmigung der Altern nicht.


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