Kündigungsschutz krankheit

Angenommen jmd ist drei Wochen krank und erscheint pünktlich nach dessen KH zum Dienst, darf man der Person noch am selben Tag die Kündgung aushändigen, oder gilt da noch eine gewisse "Inkubationszeit"?

13 Antworten zur Frage

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Kündigungsschutz während Krankheit, ok - ist: Erster Arbeitsag nach Krankschreibung die Kündigung zu erhalten auch ok?

Dass man während einer Krankheit grundsätzlich Kündigungsschutz hat, ist so nicht richtig. Siehe hier:
Krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber - RA Croset
Natürlich darf derjenige gekündigt werden. man darf sogar während einer Krankschreibung gekündigt werden.
Es darf nicht WEGEN der Krankheit gekündigt werden. Das ist völlig unabhängig vom Zeitpunkt zum dem sie ausgesprochen wird.
Bei "betriebsbedingten" Kündigungen ist das kurz nach der Krankheit ein blödes "Gschmäckle" dabei. Sollte es aber einen Grund für eine fristlose geben, dann die sogar während der Krankheit ausgesproichen werden.
Natürlich nur nach vorheriger Abmahnung und dem ganzen Gedöns.
Arbeitsrechtlich ist der Vorgang nicht zu beanstanden.
Ob arbeitsfähig, krank oder in Urlaub, für die Zustellung einer Kündigung gibt es keine Ausnahmeregelungen.
Kündigungsschutz gilt doch nicht während Krankheit. Bei Behinderten und Schwangeren gilt das, aber nicht bei Krankheit
Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis NACH der Probezeit, darf keine Kündigung WEGEN der Krankheit ausgesprochen werden und auf welchen Grund sollte sich eine Kündigung beziehen, wenn er 3 Wochen krank war. In der Zeit kann nichts vorgefallen sein.
Wir alle wissen aber, wie Unternehmer sind. Sofort vor das Arbeitsgericht
In den drei Wochen steht die Zeit nicht still.
Wenn nun der Betrieb in dieser Zeit die Zahlen des Steuerberaters und dessen Rat zur Reduzierung der Kosten empfohlen bekommen hat, daraufhin jemand aus betriebswirtschaftlichen Gründen kündigt , dann soll der AN weiterhin "Sofort vor das Arbeitsgericht!"?
Tja Tribelle, da siehst Du was kommt wenn Du der faulen Mitarbeiterin kündigst.
Das sind ganz neue Aspekte. Dann würde das AG keinen Sinn machen.
nein, da gibt es keine Schonfrist - Es müssen allerdings bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein, wenn w e g e n der Erkrankung oder
gehäufter Erkrankungen dem Arbeitgeber gekündigt werden muß/soll -
Ist die Kündigung während einer Krankheit zulässig?
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. als Arbeitnehmer war man vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher.
Dies war nach bundesdeutschem Recht niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein.
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist :
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam -
HENSCHE Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit
Du kannst während der Krankheit, vor der Krankheit, nach der Krankheit gekündigt werden - weiß nicht, wie immer wieder darauf kommen, dass man während der Krankheit einen Kündigungsschutz besitzt.
Scheint ein sich hartnäckig haltendes Gerücht zu sein
Warte drauf bis sie einen stift mitnimmt, Pfandflaschen abgibt und den Pfand nicht zurückgibt, irgend so was nettes.

Kündigungsschutz bei Krankheit?

Du kannst grundsätzlich während und wegen Krankheit gekündigt werden. Von diesem Grundsatz gibt es viele Ausnahmen. Die Rechtsprechung dazu ist sehr umfangreich. Es entscheidet die Einzelfallbeurteilung vor dem Arbeitsgericht in diesen Ausnahmefällen.
Das Risiko einer Kündigung wegen sehr langer Krankheit besteht.
Ich denke,daß die Zeit der Betriebszugehörigkeit dabei eine große Rolle spielt und die soziale Verträglichkeit- also hat man einen mitverdienenden Partner zu Hause ist die Gewichtung anders,als wenn man zwei Kinder alleine erzieht.
Ich habe vor einigen Jahren mal ein Wirtschaftsgutachten zu einer Umstrukturierung und Verkleinerung eines Unternehmens gelesen.
Da ging es aus Gutachtersicht nach dem Namen nur:"ist zu belassen, weil."-"ist zu kündigen, weil."
Gehe davon aus,daß der sich auskannte in der Rechtssprechung.
"wegen oft krank"-habe ich nicht gelesen, aber die erhielten dann ihre Kündigungen,die für alle zusammen auf einem Schlag in die Post kamen, dann eben auch während einer Krankschreibung- zufällig.
Daher weiß man nie, was sich wer da oben für einen ausgedacht hat.


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