Kündigung wg zimmers hausverkauf

Hallo, ich wohne in einer WG und unser Vermieter hat uns allen gestern die Kündigung zukommen lassen weil er das Haus verkauft hat. Ich habe ihm gesagt dass er uns nicht Kündigen kann nur weil er das Haus verkauft hat, aber er sagte mir das wir nur ein WG-Zimmer gemietet haben und es dort anders sei. Hat er recht oder gelten für mich die gleichen Gesetze wie bei einer normalen Wohnung? für

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Kündigung des WG-Zimmers wegen Hausverkauf

Im Prinzip gilt das Mietrecht wie bei einer vermieteten Wohnung, aber.da ich Deinen Mietvertrag nicht kenne, würde ich Dir empfehlen, Dich an einen Rechtsanwalt oder an die nächste Beratungsstelle eines Mietvereins zu wenden.
Ob ein oder 2 oder mehrere Mieter in einer Wohnung leben und Vertragspartner sind im Mietvertrag, hat nichts mit dem juristischen Grundsatz zu tun:
Kauf bricht nicht Miete.
Der Käufer tritt qua Gesetz in die Rechte und Pflichten des vorherigen Hausbesitzers ein, eine ergangene Kündigung aus diesem Grunde würde ich mit sofortiger Klage auf Rechtsunwirksamkeit der Kündigung begegnen. Die Chance, zu obsiegen, ist sehr hoch.
In der Schweiz gelten die gleichen Rechte für WG's wie für Private. Demzufolge kann der Besitzer Eigenbedarf anmelden. Oder das Haus verkaufen. Er muss sich lediglich an die gesetzlich verankerten Kündigungsfristen halten, was ihr dann machen könnt, ist eine so genannte Fristerstreckung beantragen. Und den Mieterschutz informieren. Viel Glück


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hallo, ich habe im bad keine fliesen hinter der wanne, sondern nur tapeten. diese ziehen sich jetzt durch die feuchtigkeit


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