Kündigung gültig falscher namen anrede

Mein Arbeitgeber hat mich fristlos gekündigt, in der Probezeit weil ich Krank wurde.Aber auf der Kündigung steht in der Anrede ein ganz andere Name. Jetzt frage ich mich ob ich sie einfach ignoriere und einen neuen Krankenschein einsende.

6 Antworten zur Frage

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Kündigung gültig wenn falscher Namen in der Anrede?

Allein wegen Krankheit kann er nicht fristlos kündigen, aber er kann fristgerecht kündigen und zwar nach 14 Tage. Also was hat er, mit sofortiger Wirkung oder erst in 14 Tagen?
Wenn nur die Anrede falsch ist, aber die deine Anschrift richtig ist, so wird kein Gericht dir recht geben, da es offensichtlich ist, dass du mit der Kündigung gemeint ist.
Eine Kündigung ist nur mit korrektem Namen korrekt.
Eine fristlose Kündigung ist so oder so in diesem Fall nicht möglich, also deswegen auch schon unwirksam. Schicke eine neue Krankmeldung und zue so als ob Du nach wie vor angestellt bist. Kläre es aber erst auf wenn Du wieder in der Firma bist.
Die Kündigung muss natürlich Deinen richtigen Namen beinhalten, denn sonst ist eine andere Person gemeint, es könnte sich dann ja schließlich auch um einen Irrtum handeln.
Das steht so aber sicher nicht in der Kündigung. Und in der Probezeit ist es piepegal, was da draufsteht. Falls du irgendwelche Einsprüche hast, wende dich an deine Firma und verlange ein Schreiben mit "korrektem Namen" aber das wird nichts ändern.
Falls du dich total ungerecht behandelt fühlst, kannst du aber auch gerne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, deine Interessen in der Sache zu vertreten.
Du hast die Kündigung erhalten, damit ist sicher, daß Du gemeint warst - allein eine falsche Anrede oder ein falscher Name in der Anrede macht eine ansonsten wirksame Kündigung nicht unwirksam -
allerdings hast Du bei einer fristlosen Kündigung Anspruch darauf, den Grund zu erfahren oder der Arbeitgeber muß die zwei Wochen Kündigungsfrist einhalten - bist Du weiterhin arbeitsunfähig muß die nächste AU zum Arbeitgeber, ansonsten mußt Du für die zwei Wochen noch Deine Arbeitskraft anbieten, wenn Du diese bezahlt haben willst
Es gilt in jedem Fall das Arbeitsrecht deines Staates


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