Kündigung arbeitgeber

Laut §623 BGB muss eine Kündigung zwingend schriftlich erfolgen und damit indirekt die Vorschrift, dass sie eigenhändig unterschrieben werden muss. Ferner gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgericht, was die eigenständige Unterschrift zwingend vorsieht. Der Arbeitsvertrag besteht als weiter und du bist nicht gekündigt. Du kannst dich aber auch vor dem Arbeitsgericht nochmals klären lassen.

3 Antworten zur Frage

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Kündigung Arbeitgeber ohne Unterschrift rechtskräftig? Wenn nein, muss ich dies anzeigen, bei Gericht Arbeitgeber?

Erster Teil deiner Frage schon geklärt.
Zweiter Teil: "Anzuzeigen" ist nichts. Es handelt sich um einen arbeitsrechtlich relevanten Formfehler und nicht um einen Straftatbestand.
Das Arbeitsgericht wird dich nach einer Klage wohl auch wieder zurückschicken, denn gegen etwas Unwirksames braucht man nicht zu klagen.
Der für dich beste Weg: Du arbeitest weiter bis zu dem Tag, zu dem der Chef kündigen wollte. Du erscheinst auch am nächsten Tag an deinem Arbeitsplatz, und wenn der Chef dich dann fortjagen möchte, biete förmlich deine Leistung an mit dem Hinweis, die Kündigung sei unwirksam gewesen. Dann kann der Arbeitgeber zwar richtig kündigen, aber erst zum nächsten Termin, und der Rechtsweg steht dir offen.
Wenn er dich trotzdem aus dem Betrieb weist, hast du einklagbaren Anspruch auf Bezahlung.
Jewi hat Recht, es gibt nur eine Ausnahme:
wenn das Schreiben Computergeneriert ist, dann muss aber drunter stehen das es sich um ein Computergeneriertes Schreiben handelt und auch ohne Unterschrift gültig ist.
Liebe guter Galdrin: In §623 BGB sehr aber sehr eindeutig: Die elektronische Forum ist nicht erlaubt und daher ist deine Aussage falsch.
Und klar wird heutzutage eine Kündigung im Computer erzeugt, trotzdem ist zwingend eine eigenhändige Unterschrift nötig. Deine mit Computer erzeugt ist im allgemeinen Schriftverkehr richtig, aber hier schreibt das Gesetz ausdrücklich und ohne Einschränkung nur mit eigenhändiger Schriftform vor.
Sie ist nichtig!
Schau mal hier steht es genau definiert:
Fehlende Unterschrift auf Kündigung - ist die Kündigung wirksam?

Kündigung beim Arbeitgeber

Kündigung Vorlage
Formular Kündigung Arbeigeber mit Vordruck
Kündigungsschreiben durch Arbeitnehmer /Muster
Name und Anschrift des Arbeitnehmers
Adresse der Firma
z. Hd. Personalchef oder Geschäftsleitung
Ort, Datum
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 000000, vorsorglich zum nächst zulässigen Kündigungstermin.
um Ausfertigung eines qualifizierten Zeugnisses.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich.
Unterschrift
findest du hier: http://www.sekretaer-in.de/mustertexte/Kuendigung_deutsch.htm
und hier kannste sogar ausfüllen und einfach ausdrucken. soweit ich gesehen hab, kostet das nix.:
Vorlage Kündigung Arbeitnehmer, Musterschreiben für ein Kündigung Arbeitsvertrag

Darf mein Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, wenn ich unzufrieden bin?

Wenn der Chef mit dir zu frieden ist, wird er dir nicht die Kündigung aussprechen.
Aber du hast die Möglichkeit ihn darauf hinzuweisen, und um eine qualifiziertere Arbeit bitten.
Die Unzufriedenheit eines Mitarbeiters wegen Unterforderung ist kein Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers.
Schon gar nicht, wenn die Arbeitsleistung gut ist.
Wenn die Unterforderung des Arbeitnehmers allerdings dazu führt, dass dieser seine Mitarbeiter in ihren Leistungen negativ beeinflusst , dann wäre der Kündigungsgrund zB ein "betriebsschädigendes Verhalten".
Wie sinnvoll eine Kritik deinerseits deinem Chef gegenüber sein könnte, kann hier niemand beurteilen. Wir kennen deinen Chef nicht.
an deiner stelle würde ich durchhalten. Dem Chef nicht sagen das du unzufrieden bist. Sondern ihm ganz anständig sagen das du eigentlich mehr machen könntest. Und du es schade fändest das es an diesem yop nicht möglich ist vielleicht hat er dir eine Lösung
Ich würde jetzt noch nichts machen sondern auf den Abschluss warten. Du bist nicht der einzigste der diese Stelle ausfüllen kann. Das darfst du echt nicht vergessen.
Den Abschluß solltest Du schon abwarten. Eie Kündigung mußt Du sofort der Arge melden. Solltest Du kündigen und Deine Umorientierung klappt nicht so schnell wie Du Dir das vogestellt hast, hast Du das Problem, dass du bei der Arge eine Sperrzeit bekommst, die bis zu 12 Wochen dauern kann. Also bitte Deinen Chef um eine einverträgliche Kündigung
Wenn Du mit deinem chef gut gestellt bist, dann wird er Dir sicher keine Küdndigung aussprechen, vielleicht könnt ihr aber übereinkommen, dass ihr einen sog Aufhebungsvertrag macht, dann musst Du nicht kündigen uns alle stehen gut da und ist auch für ein klasse zeugnis mit gut.
Ich verstehe dein Problem nicht.Entweder bist du unzufrieden und unterfordert,dann suchst du dir eben was anderes,oder du bleibst dort.Wenn es berufsbegleitend ist,hoffe ich nicht,dat die 4Semester umsonst waren,weil du dich dort nicht aufgehoben fühlst.
Schau mal in deine Arbeitsaufgaben, die dir zur Einstellung eigentlich ausgehändigt wurden, dort sind deine Kompetenzen, die du eigenverantwortlich übernehmen kannst, klar festgelegt.
Fakt also, daß du nicht über mehr Verantwortung diskutieren kannst.
Du kannst aber anklingen lassen, daran später interessiert zu sein.
Wenn du innerhalb deiner Arbeitsaufgaben unterfordert bist, solltest du das Klar fragen, vielleicht ist ein anderes Arbeitsfeld, das dich mehr fordern würde, jetzt auf Unterstützung angewiesen? Das weiß nur der Cheff zu beurteilen.
Ein Kündigungsgrund ist Kritik erst dann, wenn deinem Arbeitgeber ein offensichtlicher Schaden entstehen oder du eine Revolution gegen ihn anzetteln würdest
Ich wäre froh, dich zu haben


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