Kredit aufnehmen erlaubt wohnung
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Kredit aufnehmen erlaubt? Wohnung
Eigentümerversammlung heißt das. Und wenn sie mehrheitlich beschließt , das Dach zu machen , müßt ihr das mitbezahlen, egal woher das Geld kommt.
Was nun? Gekauft oder gemietet?
Eigentlich müsste den Mieter eine Dachsanierung nichts angehen.
Kredit: Was nicht geht, geht nicht. Das müsst ihr aber offen den anderen Parteien sagen.
deine fragestellung ist sehr irreführend.
bist du mieter? dann usst du dafür nicht aufkommen - es ist sache des eigentümers.
bist du eigentümer? als eigentümer musst du dich an den reparaturkosten fürs dach beteiligen - entweder über die angesparte reparaturrücklage oder wenn die nicht reicht, über eine sonderumlage, für die du ggf. einen kredit aufnehmen musst. wer solls sonst zahlen?
Was ist eigentlich , wenn nur ein Miteigentümer nein sagt : Gilt die Mehrheit oder müssen es 100% sein?
Mal angenommen das DAch ist nicht ganz im A.
wenns ne reparatur ist, dann ist kein beschluss nötig - es ist dann einfach zu tun, um weiteren schaden abzuwehren. ansonsten reicht meines wissens ein mehrheitsbeschluss.
interessant ist auch : warum sollte ein Mieter bei einer Eigentümerversammlung dabei sein , obwohl bei Einladung müßte das doch gehen oder?
mieter dürfen normalerweise nicht teilnehmen; kann aber konstellationen geben, wo doch!
aber der fragesteller scheint eigentümer zu sein - aber völlig klargestellt ist das immer noch nicht - vgl. seinen kommentar bei ecker
Als Mieter kann dich das nicht interessieren, das ist Sache der Eigentümer.
Ja, was bist Du denn jetzt? Mieter, der in einer gemieteten Eigentumswohnung gegen Mietzahlung wohnt? Oder hast Du die Eigentumswohnung gekauft, und bewohnst diese als Eigentümer mit den Miteigentumsanteilen an dem Haus? Gib mir diese Auskunft, damit ich antworten kann.
Also wir bezahlen keine Miete mehr. Haben die Wohnung sozusagen in Raten abbezahlt.
Also bist du Eigentümer. du hast also an einer Eigentümerversammlung teilgenommen. ist der Beschluss gefasst worden mit Mehrheit in dieser Versammlung, dass das Dach marode ist und saniert werden muss und sind in den Rücklagen des Objektes diese Beträge nicht angesammelt, muss dem Beschluss Folge geleistet werden.
Ein bisschen wirr scheint jedoch die Vorgehensweise der Eigentümerversammlung. Begründung:
Es ist eigentlich nicht zumutbar, mit Kleinkrediten pro Eigentümer die Kosten für die Dachsanierung aufzunehmen. Die Raten sind hoch, ggflls die Zinsen auch noch, die Laufzeit kurz.
Hier wäre zu prüfen:
1. Bauwert, b Beleihungswert
2. Es ist zu prüfen, ob bei Deiner Wohnung durch die aufgenommenen Darlehen die Beleihungsgrenze ausgereizt ist oder ob noch ein bisschen Luft in der Beleihungsgrenze drinsteckt.
Sehr kulant und auch Bereitschaft zeigend, für notwendige, unvorgesehene Reparatur- und Instansetzungsaufwendungen mit nachrangigen Grundschulden zu helfen, sind meist Bausparkassen. Bei einem so wichtigen Instandsetzungsbeschluss wie ein kaputtes Dach gibt es da Kleindarlehen von Bausparkassen bis zu 15.000 Euro. Da müssten Deine 5.000 Euro eigentlich reinpassen. Diese nachrangigen Darlehen werden in der Regel auf 10 Jahre finanziert. Voraussetzung: Abschluß Bausparvertrag bei dieser Kasse und bis zur Zuteilung desselben ein Vorfinanzierungskredit der Bausparkasse. ist zinslich auch erträglich. Eine weitere, nachrangige Grundschuldeintragung akzeptieren diese meist. Dann hast Du eine niedrige monatliche Belastung und einen anständigen Zinssatz. Um die Beteiligung kommst Du wohl kaum herum. So ist das halt, wenn man blauäugig Immobilien erwirbt ohne vorherige Prüfung der Bausubstanz. Viel Glück.
von kleinkrediten war in der frage nicht die rede und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die eigentümerversammlung die fordert! die werden lapidar gesagt haben "wer's nicht hat, muss eben einen kredit aufnehmen" - welcher art dieser dann ist, ist jedem selber überlassen.
solche beträge werden üblicherweise von den bausparkassen ohne weitere grundschuldbestellungen gewährt.