Krankheit kündigungsgrund

Darf ein Arbeitgeber jemanden kündigen, weil der jenige Krank war/ist? Sich vernünftig Krankgemeldet hat, und eine AU vom Arzt eingereicht hat?

5 Antworten zur Frage

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Krankheit ein Kündigungsgrund?

Der Arbeidgeber darf durchaus wärend einer Krankheit den Arbeitnehmer Kündigen.
"Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. als Arbeitnehmer war man vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher. Dies war nach bundesdeutschem Recht niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein"
HENSCHE Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit
Moin!
Leider hat rosavita weitgehend Recht mit ihren Aussagen. Allerdings müssen hierfür bei vorübergehenden Krankheiten schon sehr gewichtige Gründe für eine Kündigung vorliegen, und selbst bei einer chronischen Erkrankung gibt es Moglichkeiten für den Arbeinehmer einer eventuellen Kündigung zu widersprechen (beispielsweise wenn eine Versetzung innerhalb der Firma an einen "Schon-Arbeitsplatz" möglich und dem Arbeitgeber zuzumuten ist).
wie meine Vorredner bereits zurecht ausgeführt haben, ist eine Kündigung in der Probezeit relativ unproblematisch, sie darf nur nicht willkürlich erfolgen u.ä.
Nach der Probezeit bedarf es für eine Kündigung grundsätzlich eines betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Grundes.
Die Kündigung wegen Krankheit ist ein sogenannter personenbedingter Grund. Sie ist zulässig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
aalso zukünftig zu erwarten ist, dass sie weiterhin anhalten wird oder sehr häufig auftritt und
c) die Abwägung der betrieblichen Belange und dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes ergibt, dass die betrieblichen Belange stärker zu bewerten sind.
Dies ist keine abgeschriebene Definition, sondern selbst formuliert, daher bitte ich Dich, ggf. vorhandene kleine Ungenauigkeiten in der Beschreibung zu verzeihen.
Aus der Beschreibung in Deiner frage kann man nicht genau schließen, wie die Fallkonstellation ist. Du fragst wohl nach einer einzelnen Erkrankung von relativ überschaubarer Dauer. Dies würde die o.g. Voraussetzungen natürlich nicht erfüllen.
Alles Gute
Martin
Guten Abend Martin,
Ich dir vielmals für deine Ausführliche und informativen Antwort, die Situation ist folgende;
Ich arbeite an der Kasse, in einem großen Supermarkt, und habe durch die immer wieder gleichen bewegungsabläufe, beim kassieren eine schwere Knochenentzündung bekommen, und wurde gleich 1 Woche Krankgeschrieben. Mein Arzt meinte auch, das es ganz schön gefährlich sein kann, wenn ich mich nicht schnellstens darum kümmere, dass ich an der Kasse weg kommme, leider besteht momentan keine möglichkeit, eine andere tätigkeit auszuführen. Leider. Ich habe wirklich starke schmerzen, obwohl ich schon seid 5 Tagen Tabletten dagegen einnehme. Naja, jetzt ist die Frage, wie es weiter gehen soll, dazu sagte mein Arbeitgeber noch, bei abgabe der AU, dass schnellstmöglich die Kündigung kommt, wenn es so weiter geht
Naja, eine ziemlich verzwichte Situation.
erst nach ca. 1 Monat bin ich hier wieder online und lese Deinen Kommentar - sorry.
Wie ein Arbeitgebervertreter in dem beschriebenen Sachverhalt nur auf die Idee kommt, sofor das Wort kündigen anzusprechen, wird mir immer ein Rätsel bleiben.
Wie gehts Dir denn inzwischen? Es ist wohl relativ schwierig, die Bewegungsabläufe beim kassieren so zu verändern, dass es langfristig "passt". Auch eine andere Tätigkeit, die Du im Supermarkt ausüben kannst, wird u.U. - auch abhängig von Deiner Qualifikation - nicht ganz einfach zu bekommen sein.
Würde mich freuen, nochmal von Dir zu lesen.
Martin
Hallo Martin- Ich habe aufjeden fall keine dauerhaften schmerzen mehr, wie es war als ich den ersten Kommentar schrieb, allerdings habe ich nach ca. 2-3 std. an der Kasse immer wieder rückenschmerzen.
Ich habe mit meinem Cheff gesprochen, eine andere tätigkeit im markt, ist nicht frei, allerdings konnten sie mir entgegen kommen dass ich nicht mehr so viele std. an der kasse bin. Statt 80 stunden, mache ich jetzt 50 stunden. das hat mir schonmal geholfen.
Jetzt fehlt zwar etwas Geld, aber das ist es auch nicht wert, diese schmerzen weiter auszuhalten und evtl. meine gesundheit zu gefährden.
Sleipnir


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- eine ganz gute Auskunft dazu. http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Zahlungsverzug.html Das hört sich alles nicht so gut an. -


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Was ist wenn man aus psychischen Gründen ,arbeitsunfähig" ist?

- heutzutage sowas zu bekommen. Die Frae ist nicht, warum du arbeitsunfähig wirst. In der Tat ist eine psychische Krankheit eines der -