Schimmel wohnung feuchter außenwände 8 monate altes kind schimmelsporen lunge ist fristloser kündigungsgrund

.ich habe gewoht in eine Wohnung mit Schimmel, hab rechtzeitig gemeldet bei Vermiterin, sie hat nicht reagiert.ich habs gekuendigt und war in 24h weg.sie konnte nix machen.

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Schimmel in der Wohnung wegen feuchter Außenwände. 8-Monate altes Kind hat Schimmelsporen in der Lunge. Ist das ein fristloser Kündigungsgrund?

Erster Schritt: Mängelanzeige
Wenn Feuchtigkeitsschäden und/oder Schimmel in der Wohnung auftreten, müssen die Mieter/innen dies umgehend dem Vermieter anzeigen. Die Mängelanzeige ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung aller weiteren Rechte, wie Mängelbeseitigung, Mietminderung, außerordentliche Kündigung und Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche
Gesundheitsgefährdung
Die Gerichte bewerten Schimmelpilz als einen "erheblichen Mangel", der zur Minderung berechtigt und gehen bei großflächigem Schimmelbefall zumeist von einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aus, die Mieter/innen neben der Mietminderung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Allein die Möglichkeit, dass sich auf Grund einer Schimmelpilzbildung Sporen in der Raumluft befinden, stellt noch keine konkrete Gesundheitsgefährdung dar
und reicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht aus. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB ist eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit. Die Mieter/innen müssen darlegen und beweisen, dass festgestellte Schimmelpilze tatsächlich toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden. Ein einfaches ärztliches Attest, das ohne Laboruntersuchung erstellt ist, reicht hierzu nicht aus.
Der fristlosen Kündigung braucht in den Fällen erheblicher Gesundheitsgefährdung keine Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung vorausgehen. Die Mieter/innen müssen aber schriftlich unter Angabe des Grunds "Gesundheitsgefährdung" kündigen und sollten auch darauf hinweisen, dass sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
das waren auszüge von dieser seite
Schimmel  - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
fazi: wenn du beweisen kannst, dass die pilze gifte bilden dann ist eine fristlose kündigung rechtens. blosse sporenbildung ist nicht ausreichend.
ja auf jeden fall, denn der mieter kann ja nichts für nasse außenwände
Selbstverständlich. Die Lebensverhältnisse in der angebotenen Wohnung kann als "unzumutbare Lebensverhältnisse" eingestuft werden. Abgesehen davon ist es gesundheitsgefährdend. Wenn das Kind bereits Schäden davongetragen hat sowieso.
Bring doch das Kind da raus
Kündigen halte ich für die schlechteste Reaktion. Du musst auf deine Kosten ne Wohnung suchen, inzwischen im Hotel schlafen.
Nein, warum denn kündigen? Der Hauswirt hat "die Mietsache in einem für die vertragsmäßige Nutzung geeigneten Zustand zu übergeben und zu halten". Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist , ziehe auf seine Kosten in ein Hotel, lege auf seine Kosten deine Möbel in ein Lager und komm erst zurück, wenn die Wohnung nachgewiesenermaßen frei von allem Schädlichen ist.
Soll er doch bluten, schließlich hat er ja auch die Miete kassiert.
Wichtig: Sei dir aber sicher, dass es wirklich seine Schuld ist, ich würde mich rechtlich beraten lassen
Viel Glück