Kindergeld exmatrikulation

Hallo, ich stelle die Frage für meine Freundin die am Boden zerstört ist nachdem sie vorhin von der Kindergeldstelle einen Bescheid bekommen hat dass sie knapp 700€ Kindergeld nachzahlen muss da sie 'schuldhaft' nicht angegeben hätte dass ihre Tochter an der Uni exmatrikuliert sei. Nun war es so dass ihre Tochte sich im Dezember 2006 aus der Uni ausgetragen hat, und zwar auf den 31.3.2007. Das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung war vom Dezember, weil die Tochter sich rechtzeitig austragen wollte um keine Studiengebühren zu zahlen. Kann die Kindergeldstelle das Kindergeld wirklich zurückverlangen? Schon jetzt , ich habe meiner Freundin schon geraten Widerspruch einzulegen, zahlen muss sie erstmal trotzdem, aber vielleicht weiss irgendjemand von euch Bescheid oder hat so etwas schon einmal selbst erlebt.

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Kindergeld bei Exmatrikulation?

Von meiner Hochschule habe ich damals auch die Information bekommen, dass man bis zum Ende des Semesters der Exmatrikulation noch als Student gilt. Daran ändert angeblich auch eine vorzeitige Exma nichts.
Mittlerweile sieht die Kindergeldstelle das wohl anders. Im Merkblatt heisst es:
"Die Kindergeldzahlung
endet spätestens mit dem Ende des Schuljahres
bzw. bei Kindern in betrieblicher Ausbildung oder im Studium mit
dem Monat, in dem das Kind vom Gesamtergebnis der Prüfung offiziell
schriftlich unterrichtet worden ist, auch wenn der Ausbildungsvertrag
für längere Zeit abgeschlossen war oder das Kind
nach der Abschlussprüfung an der Hochschule noch
immatrikuliert bleibt."
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf Auch für Übergangszeiten kann Kindergeld, nähmlich bis zu vier Monate, gezahlt werden. Ob diese nur zwischen Schule und Ausbildung oder auch zwischen zwei Ausbildungen gilt, ist nicht eindeutig formuliert.
Sorry, war als Antwort nicht als Kommentar gedacht. Kommentieren möchte ich, dass die Altersgrenze beim vollendeten 25. Lebensjahr liegt. Nur wenige Jahrgänge können die Übergangsregelung nutzen.
das war mir auch nicht bekannt. Aber da die Tochter das Studium abgebrochen hat und dadurch ja keine fertige Ausbildung hat, liegt da die Sache vielleicht anders?
Für die Kindergeldstelle dürfte doch das Vorhandensein eines Studienabschlusses nicht entscheidend sein. Wenn die Tochter eine zweite Ausbildung beginnt, müsste ihr aus meiner Sicht auch hierfür bis zum Ende des 25. Lebensjahres Kindergeld zustehen. Im Gegensatz zum Bafög ist in den mir bekannten kindergeldtexten nie die Rede von der Erstausbildung oder dem Verlust des Anspruches bei Studienabbruch. Es geht eher um den Status Auszubildende bzw. Studentenin.
Nicht mehr immatrikuliert, das heißt nicht mehr in der Ausbildung. und somit auch besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld mehr!
Leider.
Das selbe gilt für die Krankenversicherung.das heißt nicht mehr familienversichert!
Tut mir leid
Nicht mehr familienversichert? Die Tochter meldet sich jetzt ausbildungssuchend, und meine Kinder waren bzw sind da auch familienversichert.
okay, das hast du aber nicht erwähnt, das sie nach ihrem Diplom noch eine Ausbildung machen möchte, deshalb dachte ich, ich sage es mal.aber dann müßte sie auch noch Anspruch auf Kindergeld haben.Zumindest bist sie 26 ist.
Die Frage ist was ist mit der Zeit dazwischen! Wenn sie sich jetzt erst ausbildungssuchend meldet gibt es eine Lücke.
erstmal für deine Antworten. Ich würde eben auch gerne wissen welches Datum denn jetzt als Uni-Austritt gilt, denn bei der Uni wurde ihr gesagt dass sie bis 31.3. kindergeldberechtigt sei weil da erst die Exmatrikulation gilt, das Ausstellungsdatum ist aber im Dezember und darauf beruft sich wohl die Kindergeldstelle.
Mhm.ich würde meinen, das Mädchen soll zu ihrer Hochschule gehen und sich eine gescheite Exmatrikulationsbescheinigung ausstellen lassen, mit dem richtigen Datum!
Alles Gute


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